Thomas Anders erweitert erfolgreiche Weinkollektion um alkoholfreien Schaumwein
Fünf Jahre Partnerschaft, vierte Produktinnovatio...
Am Montagabend kam es in Recklinghausen zu einer schweren Messerattacke. Eine Person wurde dabei schwer verletzt, die Polizei ermittelt wegen eines versuchten Tötungsdelikts.
Nach bisherigen Erkenntnissen der Polizei ereignete sich der Vorfall am Montagabend in Recklinghausen. Dabei wurde eine Person mit einem Messer angegriffen und schwer verletzt. Einsatzkräfte von Polizei und Rettungsdienst wurden umgehend alarmiert.
Das Opfer erlitt mehrere Stichverletzungen und musste medizinisch versorgt werden. Angaben zum aktuellen Gesundheitszustand machte die Polizei zunächst nicht. Der Tatort wurde weiträumig abgesperrt, um Spuren zu sichern.
Zu den Hintergründen der Tat sowie zum möglichen Tatverdächtigen lagen zunächst keine gesicherten Informationen vor. Die Ermittler prüfen derzeit den genauen Ablauf des Geschehens und werten Spuren sowie Zeugenaussagen aus.
Die Polizei stuft den Vorfall als versuchtes Tötungsdelikt ein. Weitere Details sollen nach Abschluss erster Ermittlungsmaßnahmen bekanntgegeben werden.
Euro-Einführung, neue Verbraucherrechte und strengere Regeln gegen Greenwashing: 2026 bringt europaweit spürbare Erleichterungen und mehr Schutz im Alltag.
Das Jahr 2026 markiert einen wichtigen Einschnitt für Verbraucherinnen und Verbraucher in Europa. Mehr Transparenz, stärkere Rechte und vereinfachte Abläufe sollen den Alltag erleichtern – beim Reisen, Einkaufen, Reparieren und Bezahlen. Einen Überblick über die zentralen Neuerungen gibt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland.
Zum 1. Januar 2026 führt Bulgarien den Euro ein und wird damit das 21. Mitglied der Eurozone. Für Reisende entfällt der Geldwechsel ebenso wie das Risiko von Wechselkursschwankungen. Preise lassen sich vor Ort und online leichter vergleichen.
Während einer einmonatigen Übergangsfrist kann noch mit Euro und Lew bezahlt werden. Ab dem 1. Februar 2026 ist der Lew kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr. Der Umtausch alter Banknoten ist dann nur noch innerhalb Bulgariens möglich, etwa bei Banken oder Postämtern.
Ab dem 1. Januar 2026 fallen die Roaming-Gebühren zwischen der EU sowie der Ukraine und Moldau weg. Telefonieren, SMS und mobiles Internet funktionieren dann ohne Zusatzkosten – vorausgesetzt, der Mobilfunkvertrag wurde bei einem Anbieter mit Sitz in der EU, der Ukraine oder Moldau abgeschlossen.
Mit der EU-Richtlinie (EU) 2024/1799 wird das Recht auf Reparatur deutlich gestärkt. Hersteller bestimmter Produktgruppen – darunter Smartphones, Tablets, Waschmaschinen, Geschirrspüler oder Staubsauger – müssen künftig auch nach Ablauf der zweijährigen Gewährleistung Reparaturen anbieten.
Die Kosten trägt zwar der Käufer, sie müssen jedoch fair, angemessen und transparent sein. Entscheiden sich Verbraucherinnen und Verbraucher innerhalb der Gewährleistungsfrist für eine Reparatur statt eines Austauschs, verlängert sich die Gewährleistung einmalig um zwölf Monate.
Ab dem 19. Juni 2026 wird der elektronische Widerrufsbutton in Deutschland Pflicht. Online-Händler müssen dann einen gut sichtbaren Button anbieten, über den Verbraucher ihren Kauf mit einem Klick widerrufen können.
Die Regel gilt auch für ausländische Shops, wenn sie sich erkennbar an deutsche Kundinnen und Kunden richten – etwa durch eine deutsche Website, Versand nach Deutschland oder eine .de-Domain. Wichtig: Der Widerrufsbutton ist vom Kündigungsbutton für Abonnements zu unterscheiden.
Ab dem 27. September 2026 sind Händler in der EU verpflichtet, ein einheitliches Gewährleistungslabel bereitzustellen. Dieses informiert auf einen Blick über die zweijährige Mindestgewährleistung, mögliche längere nationale Fristen sowie die Rechte bei Mängeln – von Reparatur über Ersatz bis zur Rückerstattung.
Ein QR-Code führt zusätzlich zu einer EU-Informationsseite mit länderspezifischen Details. Besteht eine Herstellergarantie, ist künftig ein separates Garantielabel erforderlich.
Mit der EmpCo-Richtlinie (EU) 2024/825 verschärft die EU den Schutz vor irreführenden Nachhaltigkeitsaussagen. Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „klimaneutral“ dürfen ab dem 27. September 2026 nur noch verwendet werden, wenn sie klar belegbar sind.
Unternehmen müssen entsprechende Aussagen mit überprüfbaren und nachvollziehbaren Daten untermauern. Ziel ist es, Verbraucherinnen und Verbraucher besser vor Täuschung zu schützen.
Die neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie (EU) 2023/2225 gilt ab dem 20. November 2026 für neue Kreditverträge. Sie erfasst erstmals auch Kleinkredite unter 200 Euro sowie Modelle wie „Buy Now, Pay Later“.
Anbieter müssen Kosten und Bedingungen klar darlegen, die Kreditwürdigkeit sorgfältiger prüfen und dürfen Kredite nicht mehr als Lösung finanzieller Probleme bewerben. Ziel ist es, Überschuldung zu vermeiden und aggressive Geschäftsmodelle einzudämmen.
Viele der neuen Regelungen greifen erst im Laufe des Jahres 2026. Wer frühzeitig informiert ist, kann seine Rechte gezielt nutzen – sei es beim Onlinekauf, bei Reparaturen oder bei Finanzierungsangeboten. Weitere Informationen finden sich unter www.evz.de.
Eine Doctolib-Befragung mit dem Deutschen Roten Kreuz offenbart: Engagement ist wichtig, doch ein Drittel der Menschen hat sich noch nie ehrenamtlich eingebracht.
Die Online-Umfrage wurde im November 2025 über die App und Website von Doctolib durchgeführt. Die 2.403 Teilnehmenden liefern kein repräsentatives Bild, jedoch ein aktuelles Stimmungsbarometer zum Ehrenamt in Deutschland. Weiterführende Informationen und einen Test zur Engagement-Eignung bietet das DRK online unter drk.de.
Die aktuelle Insolvenz-Analyse von Creditreform zeigt eine dramatische Verschärfung der wirtschaftlichen Lage. Die DZG fordert den Bundesrat auf, die Mehrwertsteuer-Entlastung für Speisen unverändert zu beschließen.
Der reduzierte Mehrwertsteuersatz auf Speisen gilt als entscheidender Hebel, um Gastronomie- und Hotelleriebetriebe in schwierigen Zeiten zu stabilisieren. Er stärkt besonders kleine und mittlere Unternehmen, ermöglicht Investitionen und sichert Beschäftigung – vor allem in Regionen, in denen gastronomische Betriebe wichtige gesellschaftliche Funktionen übernehmen.
In einem gemeinsamen Präventions-Webinar informierten Polizei und IHK Pfalz rund 60 Unternehmensvertreter über aktuelle Cyberbedrohungen und wirksame Schutzmaßnahmen.
Ein Mann, in Köln aufgewachsen und heute im Iran beschäftigt, möchte zurück nach Deutschland – doch zwischen Arbeitsvisum, Ausbildungspflicht und Chancenkarte bleibt ihm am Ende nur der Weg über den Asylantrag.
Der Fall von Ali (Name geändert) zeigt exemplarisch, wie widersprüchlich das deutsche Einwanderungssystem in der Praxis wirken kann. Ali ist in Köln aufgewachsen, ging hier zur Schule, spricht fließend Deutsch. Als seine Familie zurück in den Iran zog, musste er mit. Heute arbeitet er dort in einem Autohaus und möchte in das Land zurückkehren, das sich für ihn mehr als jede andere Station seines Lebens wie Heimat anfühlt. Doch an der Einreise scheitert er – nicht an mangelnder Motivation, sondern an formalen Hürden.
Für ein reguläres Arbeitsvisum fehlen Ali die formalen Voraussetzungen: Er hat keine anerkannte Berufsausbildung, die sich eindeutig in das deutsche System übertragen lässt. Für ein Visum zur Aufnahme einer Ausbildung wiederum werden Nachweise verlangt, die er aus seinem bisherigen Lebenslauf und der Situation vor Ort nur schwer beibringen kann. Auch die sogenannte Chancenkarte, die auf einem Punktesystem beruht, bleibt ihm nach derzeitiger Bewertung verwehrt – es fehlen formale Qualifikationspunkte, nicht reale Fähigkeiten.
Das Ergebnis: Ein Mann, der Deutsch spricht, Deutschland kennt und arbeiten möchte, findet in den bestehenden Kategorien keinen Platz. „Übrig bleibt am Ende nur der Asylantrag – obwohl es ihm gar nicht primär um Schutz geht, sondern darum, legal zu arbeiten und ein eigenständiges Leben zu führen“, fasst ein Beteiligter den Fall zusammen. Für Betroffene bedeutet dies oft Jahre der Unsicherheit, in denen sie entweder gar nicht einreisen können oder – im Fall eines Schutzstatus – zunächst nur eingeschränkt arbeiten dürfen.
Tobias Frese erlebt solche Konstellationen nach eigenen Angaben regelmäßig. Er unterstützt mit seiner Firma Betriebe, Praxen und Kliniken bei der Gewinnung internationaler Fachkräfte. „Das System sagt Menschen wie Ali: Wenn du arbeiten willst, kommst du nicht rein. Wenn du Schutz suchst, darfst du kommen – aber nicht arbeiten. Das passt einfach nicht mehr zur Realität“, kritisiert Frese.
Aus seiner Sicht prallen hier zwei Welten aufeinander: Auf der einen Seite ein akuter Fachkräftemangel, etwa in Physiotherapiepraxen und anderen Gesundheitsberufen, auf der anderen Seite hochkomplexe und streng segmentierte Regelwerke, die Lebensläufe jenseits der klassischen Muster kaum abbilden. „Viele unserer Kandidatinnen und Kandidaten bringen Berufserfahrung, Sprachkenntnisse und hohe Motivation mit – scheitern aber an Formalitäten, die in der Praxis oft wenig mit ihrer tatsächlichen Eignung zu tun haben“, berichtet Frese.
Das deutsche Einwanderungsrecht soll Transparenz schaffen und Zuwanderung steuern. In der Realität führt die starke Orientierung an formalen Abschlüssen und starren Kategorien jedoch immer wieder zu Fällen wie dem von Ali. Menschen mit biografischen Brüchen, längeren Auslandsaufenthalten oder nicht eindeutig zuordenbaren Qualifikationen finden sich häufig „zwischen allen Stühlen“ wieder: zu qualifiziert, um als ungeschult zu gelten, aber formal nicht passend für definierte Fachkräfte-Schienen.
Hinzu kommt der erhebliche Verwaltungsaufwand. Betriebe müssen Unterlagen sammeln, Anerkennungsverfahren anstoßen, Sprachzertifikate nachweisen und oft monatelange Bearbeitungszeiten überbrücken. Für kleine und mittlere Unternehmen ist das laut Frese häufig nur mit externer Unterstützung zu stemmen. „Viele geben irgendwann entnervt auf – und damit gehen potenzielle Fachkräfte verloren, obwohl sie dringend gebraucht würden“, sagt er.
In einem Interview oder Gastbeitrag möchte Frese anhand von Fällen wie Ali aufzeigen, an welchen Stellen das System aus seiner Sicht blockiert – und welche Reformansätze er für sinnvoll hält. Dazu zählen etwa klarere und praxisnähere Kriterien für Berufserfahrung, mehr Spielräume für Menschen mit Herkunftsbezug zu Deutschland oder eine stärkere Entkoppelung von Schutz- und Erwerbsperspektiven.
Wichtig ist ihm dabei auch die Differenzierung: Es gehe nicht darum, Schutzsuchende gegen arbeitswillige Zuwanderer auszuspielen. Vielmehr solle das System so weiterentwickelt werden, dass Menschen, die Verantwortung übernehmen, Steuern zahlen und sich langfristig integrieren möchten, eine realistische und transparente Chance erhalten – ohne den Umweg über ein Asylverfahren, das eigentlich anderen Zwecken dient.
Tobias Frese ist Gründer und Geschäftsführer der Frese Recruiting GmbH, einer spezialisierten Personalagentur, die Physiotherapiepraxen und andere Einrichtungen im Gesundheitswesen mit qualifizierten Fachkräften aus dem Ausland zusammenbringt. Um dem Fachkräftemangel wirksam zu begegnen, übernimmt sein Team nach eigenen Angaben den gesamten Prozess: von der Kandidatensuche über Anerkennungs- und Visaverfahren bis hin zur Begleitung bei der Integration am neuen Arbeitsplatz.
Weitere Informationen finden sich unter https://www.frese-recruiting.de/.
Jeder Einwanderungsfall ist rechtlich und persönlich einzigartig. Allgemeine Darstellungen – wie im Beispiel von Ali – können typische Problemlagen aufzeigen, ersetzen aber keine individuelle Rechtsberatung. Wer selbst überlegt, nach Deutschland zu kommen oder eine Fachkraft aus dem Ausland einzustellen, sollte sich frühzeitig an spezialisierte Beratungsstellen, qualifizierte Fachkräftevermittler oder eine auf Migrationsrecht spezialisierte Rechtsanwaltskanzlei wenden. So lassen sich Chancen, Risiken und passende Aufenthaltstitel im konkreten Einzelfall besser einschätzen.
Die EU verhandelt neue Regeln für moderne Gentechniken. ÖDP-EU-Abgeordnete Manuela Ripa schlägt Alarm und fordert klare Kennzeichnung sowie echte Wahlfreiheit für Verbraucher.
NGT umfassen biotechnologische Verfahren wie die Crispr/Cas-Genschere, mit denen Pflanzen gezielt verändert werden können. Während Befürworter auf höhere Erträge und bessere Widerstandsfähigkeit verweisen, warnen Kritiker vor unklaren Risiken für Umwelt und Gesundheit. Die anstehende Entscheidung des EU-Parlaments gilt daher als richtungsweisend für den zukünftigen Umgang mit Gentechnologie in Europa.
Beim bundesweiten Licht-Sicht-Test 2025 wiesen mehr als 27 Prozent der geprüften Pkw Mängel an der Beleuchtung auf – ein spürbarer Anstieg und ein ernstzunehmendes Sicherheitsrisiko in der dunklen Jahreszeit.
Gerade in Herbst und Winter lohnt sich ein kurzer Lichtcheck im Fachbetrieb. Viele Defekte lassen sich sofort beheben – und verbessern die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer. Weitere Informationen finden Sie unter www.verkehrswacht.de/service/presse.
Vier von zehn Autofahrern waren laut DA Direkt Ablenkungsstudie 2025 in den vergangenen drei Jahren in einen Unfall oder eine gefährliche Situation verwickelt – häufig wegen Ablenkung am Steuer.
Die Langzeitstudie des Direktversicherers analysiert seit mehreren Jahren das Verhalten deutscher Autofahrer im Straßenverkehr. Im Fokus stehen Risikofaktoren wie Ablenkung, Geschwindigkeit und Selbsteinschätzung. Besonders relevant für die Verkehrssicherheit: die wachsende Smartphone-Nutzung am Steuer. Die aktuellen Ergebnisse sollen helfen, Präventionsmaßnahmen zu verbessern und das Bewusstsein der Verkehrsteilnehmer zu schärfen.
21.11.2025 – 15:09
Wiesbaden / Dietzenbach (ots)
Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Darmstadt und des Hessischen Landeskriminalamts
Nachdem ein bislang unbekannter Täter in der Nacht zum Donnerstag (16.10.) einen Sprengsatz an einer Haustür in der Nelson-Mandela-Straße angebracht hatte, der in der Folge detonierte
(https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43561/6138626 und https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/43563/6140117),
fahnden Staatsanwaltschaft und Polizei jetzt mit vier Lichtbildern nach dem Tatverdächtigen.
Nach den bisherigen Erkenntnissen trug die tatverdächtige Person vermutlich einen Trainingsanzug mit hellen (neongelben) Streifen auf den Ärmeln und den Außenseiten der Hose. Ebenso trug die bislang unbekannte Person dunkle Sneaker mit weißen Sohlen und möglicherweise weißem Logo auf den nach außen gerichteten Seiten.
Im Zusammenhang mit der Tat wird auch nach einem
weißen Porsche Chayenne GTS oder Turbo (Baujahr etwa 2012) mit einem lackierten Diffusor (Stoßfänger), Ausbuchtungen am Heck auf Höhe der Auspuffanlage, schwarzen Felgen und Panoramadach
gesucht.
Staatsanwaltschaft und Polizei fragen:
Wem ist eine Person aufgefallen, die einen solchen Trainingsanzug mit neongelben Applikationen trägt?
Wer hat einen Porsche Cayenne mit den angegebenen Merkmalen gesehen?
Zeugen, die Hinweise zu der Identität des Tatverdächtigen oder dem Fahrzeug geben können, mögen sich bitte bei der Polizei in Offenbach unter der Rund-um-die-Uhr-Hotline 069/8098-1234 melden.
Der ACV Automobil-Club Verkehr fasst zusammen, welche Vorschriften, Kosten und Fristen 2026 im Mobilitätssektor greifen – von CO₂-Bepreisung bis Führerscheinpflichten.
Fristen für Führerscheinumtausch und Hauptuntersuchung sollten rechtzeitig eingeplant werden. Auch ein Versicherungsvergleich vor dem Jahreswechsel kann sich lohnen. Weitere Informationen zu allen Änderungen finden Sie unter www.acv.de.
Tierrechtsorganisation ANINOVA erhält neue Videos und Prüfunterlagen über Missstände in Schweinezucht – Betrieb des Bauernfunktionärs stand in Verbindung zu Westfleisch.
Das „QS-Prüfzeichen“ steht für kontrollierte Qualitätssicherung entlang der gesamten Lebensmittelkette – von der Landwirtschaft bis zur Verarbeitung. Betriebe, die gegen die Standards verstoßen, können gesperrt oder aus dem System ausgeschlossen werden. Der Fall aus Halver zeigt jedoch, wie schwerwiegend die Folgen ausbleibender Konsequenzen sein können.

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