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Schifferstadt: Polizei warnt vor übertriebenen Halloween-Streichen – „Süßes, sonst gibt’s Saures“ kann teuer enden

Schifferstadt: Polizei warnt vor übertriebenen Halloween-Streichen – „Süßes, sonst gibt’s Saures“ kann teuer enden

Schifferstadt: Polizei warnt vor übertriebenen Halloween-Streichen – „Süßes, sonst gibt’s Saures“ kann teuer enden

Die Polizei erinnert pünktlich zu Halloween daran, dass nicht jeder Streich erlaubt ist – wer zu weit geht, riskiert eine Anzeige oder hohe Geldstrafen.

Am Freitag, 31. Oktober 2025, ziehen wieder zahlreiche Kinder und Jugendliche als Hexen, Vampire oder Geister durch die Straßen von Schifferstadt. Damit der Halloween-Abend nicht mit einer Anzeige endet, mahnt die Polizei zur Vernunft: Was für manche wie ein harmloser Spaß aussieht, kann schnell als Sachbeschädigung gelten. Farbe an Hauswänden, zerkratzte Autos oder Eier an Fenstern sind keine Kavaliersdelikte, sondern Straftaten – und können Geld- oder sogar Freiheitsstrafen nach sich ziehen. Besonders streng wird geahndet, wenn öffentliche Einrichtungen wie Parkbänke oder Laternen betroffen sind. Auch Eltern können haftbar gemacht werden, wenn Kinder unter ihrer Aufsicht Schäden verursachen. Die Polizei Schifferstadt ruft daher alle Erziehungsberechtigten dazu auf, mit ihren Kindern vorab über Regeln und Grenzen zu sprechen – oder sie bei ihrer Tour zu begleiten. So bleibt Halloween ein sicheres und fröhliches Erlebnis für alle Beteiligten. Auch das „Erschrecken“ anderer kann Konsequenzen haben: Verletzt sich jemand durch eine Schreckreaktion, kann dies strafrechtliche Folgen haben.
Tipps der Polizei für ein sicheres Halloween:
  • Respektiert, dass nicht jeder bei Halloween mitmacht – nicht jede Haustür freut sich über Besuch.
  • Bleibt in gut beleuchteten Straßen und meidet dunkle Ecken.
  • Tragt reflektierende oder helle Kleidung, um im Straßenverkehr sichtbar zu bleiben.
  • Haltet bei Partys die Lautstärke im Rahmen und respektiert die Nachtruhe.
  • Kein Alkohol am Steuer – auch an Halloween gilt die Null-Toleranz-Regel.
  • Bei Gefahr oder Bedrohung: Wählt die 110.
Fazit: Gruseln darf sein – aber mit Verantwortung. Nur so bleibt Halloween ein Fest für Groß und Klein.

Quelle: Polizeidirektion Ludwigshafen, Pressemitteilung vom 30.10.2025 (POL-PDLU)

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