Kehl: Winterreifen im Ausland – was Autofahrer jetzt wissen müssen
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Kehl: Winterreifen im Ausland – was Autofahrer jetzt wissen müssen

Kehl: Winterreifen im Ausland – was Autofahrer jetzt wissen müssen

Wer mit dem Auto in den Winterurlaub fährt, sollte sich genau über die Winterreifenpflicht im Ausland informieren – denn die Regeln unterscheiden sich teils erheblich.

Unterschiedliche Regelungen in Europa

Mit Beginn der kalten Jahreszeit zieht es viele Deutsche mit dem Auto in die Skigebiete Europas. Doch Vorsicht: Die Vorschriften zur Winterreifenpflicht sind von Land zu Land verschieden. Während etwa Estland, Lettland und Litauen eine feste Pflicht in bestimmten Monaten vorschreiben, gilt in Deutschland, Luxemburg und seit Juli 2025 auch in Dänemark eine **situative Winterreifenpflicht** – also nur bei winterlichen Straßenverhältnissen wie Schnee, Eis oder Reifglätte. Österreich, Schweden oder Tschechien kombinieren beide Varianten: Hier ist im Zeitraum von November bis April die Nutzung von Winterreifen vorgeschrieben, wenn winterliche Bedingungen herrschen. In Frankreich und Italien hängt die Pflicht zudem von der Beschilderung ab – im Aostatal oder auf der Brennerautobahn gilt hingegen eine saisonale Vorschrift.

Alpine-Symbol ist Pflicht

Seit Oktober 2024 müssen in Deutschland Winterreifen mit dem sogenannten **Alpine-Symbol** – einem Bergpiktogramm mit Schneeflocke – versehen sein. Diese Kennzeichnung ersetzt die frühere M+S-Markierung, die in Deutschland nicht mehr als wintertauglich gilt. Auch Länder wie Schweden, Frankreich, Lettland und Dänemark verlangen das Alpine-Symbol inzwischen verbindlich. Reifen mit reiner M+S-Kennzeichnung dürfen dort – falls überhaupt – nur übergangsweise genutzt werden.

Darauf sollten Reisende achten

Autofahrer sollten sich vor Fahrtantritt unbedingt über die Regeln im Ziel- und Transitland informieren. Die **Mindestprofiltiefe** variiert: In Deutschland sind 1,6 Millimeter vorgeschrieben, in Tschechien oder Lettland mindestens 4 Millimeter, in Österreich sogar 4 Millimeter für Radial- und 5 Millimeter für Diagonalreifen. Gerade in alpinen Regionen kann zusätzlich eine Schneekettenpflicht angeordnet werden. Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen ohne geeignete Bereifung unterwegs ist, riskiert nicht nur Bußgelder, sondern auch Versicherungsprobleme: Im Schadensfall kann die Haftpflichtversicherung Leistungen kürzen oder verweigern.
Praktischer Hinweis für Winterurlauber

Auch Mietwagen sollten geprüft werden: Nicht in allen Ländern sind Winterreifen automatisch im Preis enthalten. Wer etwa in Südfrankreich ein Auto mietet und in die Alpen fährt, sollte vorab klären, ob das Fahrzeug mit Winterausrüstung ausgestattet ist – und ob dafür Zusatzkosten entstehen.

Weitere Informationen zu den Vorschriften in den einzelnen Ländern bietet das Europäische Verbraucherzentrum unter www.evz.de .

Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum Deutschland, Kehl