Rüsselsheim-Königstädten: Angebliche Probefahrt endet mit E-Scooter-Betrug

Rüsselsheim-Königstädten: Angebliche Probefahrt endet mit E-Scooter-Betrug

 

Beim privaten Verkauf eines E-Scooters in Rüsselsheim-Königstädten soll ein angeblicher Kaufinteressent das Vertrauen des Verkäufers ausgenutzt haben. Die Polizei sucht nun nach Zeugen.

Ein mutmaßlicher Betrugsfall im Zusammenhang mit dem Verkauf eines E-Scooters beschäftigt derzeit die Polizei in Rüsselsheim-Königstädten. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Südhessen ereignete sich der Vorfall am Donnerstag (18. Juni 2026) gegen 13.30 Uhr.

Nach bisherigen Erkenntnissen gab sich eine männliche Person als ernsthafter Kaufinteressent aus und bat darum, den angebotenen E-Scooter für eine Probefahrt testen zu dürfen. Um Vertrauen zu schaffen, führte der Unbekannte offenbar einen präparierten Gegenstand mit sich, der einen bestimmten Wert vortäuschen sollte.

Nachdem ihm der E-Scooter überlassen worden war, kehrte die Person jedoch nicht wie vereinbart zurück. Stattdessen entfernte sie sich mit dem Fahrzeug in unbekannte Richtung.

Täterbeschreibung liegt vor

Die gesuchte Person wird als männlich, etwa 14 bis 20 Jahre alt, schlank und zwischen 1,61 und 1,70 Meter groß beschrieben. Zum Tatzeitpunkt soll sie graue Kleidung getragen haben.

Die Ermittlungen dauern an. Zeugen, die Hinweise zu dem Vorfall oder zur Identität des Tatverdächtigen geben können, werden gebeten, sich unter der Telefonnummer 06151 / 969 0 mit der Polizei in Verbindung zu setzen.

Polizei gibt Tipps für private Verkäufe

Aus aktuellem Anlass weist die Polizei darauf hin, dass es bei privaten Verkäufen von E-Scootern, Fahrrädern oder anderen wertvollen Gegenständen immer wieder zu Betrugsversuchen kommen kann. Verkäufer sollten deshalb besonders vorsichtig sein und Probefahrten möglichst begleiten.

Hinweis: Die Polizei empfiehlt, Übergaben an öffentlichen und gut einsehbaren Orten durchzuführen, Ausweisdokumente vor einer Probefahrt zu kontrollieren und keine Fahrzeuge ohne sichere Bezahlung herauszugeben. Bei ungewöhnlichem Verhalten oder widersprüchlichen Angaben sollte ein Verkauf im Zweifel abgebrochen werden.

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