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Hockenheim: Mit dem VRN-Kombi-Ticket stressfrei zum Glücksgefühle-Festival
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Hockenheim: Mit dem VRN-Kombi-Ticket stressfrei zum Glücksgefühle-Festival

 

Von 11. bis 14. September 2025 erleichtert der VRN mit Kombi-Ticket, Zusatz-Zügen und Bussen die An- und Abreise zum Glücksgefühle-Festival in Hockenheim.

Kombi-Ticket macht’s einfach

Wer das Glücksgefühle-Festival auf dem Hockenheimring besucht, kann sich über ein komfortables Anreiseangebot freuen. Dank des VRN-Kombi-Tickets gelten die Eintrittskarten gleichzeitig als Fahrkarte für alle Verkehrsmittel im Verbundgebiet – von Bus und Straßenbahn bis zu S-Bahn, RB und RE in der 2. Klasse. Die Nutzung ist jeweils bis 3 Uhr am Folgetag gültig.

Zusatzverkehr auf der Schiene

Um den Besucherandrang an den Haupttagen, Freitag und Samstag (12. und 13. September), besser zu bewältigen, verkehren nachts insgesamt zehn zusätzliche Züge der Linie S9. Fünf fahren jeweils in Richtung Karlsruhe und Mannheim. - Richtung Mannheim: erster Zusatzzug ab Hockenheim um 23:48 Uhr, letzter um 2:32 Uhr, letzte reguläre Fahrt um 2:50 Uhr. - Richtung Karlsruhe: erster Zusatzzug ab 0:01 Uhr, letzter um 2:32 Uhr, letzte reguläre Fahrt um 3:38 Uhr. Alle Zusatzzüge fahren in Doppeltraktion. Außerdem gibt es stündliche Verstärkungen durch verlängerte RB67-Züge aus Frankfurt, Darmstadt und Weinheim zwischen 11:30 und 18:30 Uhr.

Mehr Busse für Festivalgäste

Neben den Zügen sorgen auch zusätzliche Busangebote für eine reibungslose Abreise: - Linie 798: Halbstundentakt zwischen Speyer und Wiesloch-Walldorf von ca. 11:00 bis 01:30 Uhr. - Linie 717: Zusatzfahrten in Richtung Heidelberg (via Schwetzingen, Ketsch) mit Abfahrten um 0:02, 0:22, 1:02 und 1:22 Uhr ab Hockenheim Bahnhof. In Richtung Speyer gilt der Regelbetrieb über Reilingen, Neulußheim und Altlußheim. Alle Zusatzfahrten werden mit Gelenkbussen gefahren, soweit verfügbar auch im Regelverkehr.
Tipps für Festivalbesucher

Frühzeitige Anreise wird empfohlen, um Wartezeiten zu vermeiden. Besucher sollten sich vorab über aktuelle Fahrpläne und mögliche kurzfristige Änderungen auf der Website des VRN informieren.

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