Ludwigshafen, den 29. Dezember 2015
Baustelle Brunckstraße schreitet voran Verkehr stadteinwärts wird einspurig geführt
Die Arbeiten zur Sanierung der Brunckstraße im ersten Bauabschnitt zwischen Ruthenstraße und Rottstückerweg wurden planmäßig ohne größere Verkehrsbehinderungen im Dezember 2015 beendet. Da noch Markierungsarbeiten und Anpassungsarbeiten an den Lichtsignalanlagen durchzuführen sind, bleibt die provisorische Parallelfahrbahn noch bis voraussichtlich Ende Januar in Betrieb.
Wie bereits bei Baubeginn angekündigt, war die Einführung neuer Arbeitsstättenrichtlinien ab dem Jahr 2016 der Anlass, die Verkehrsführung in den weiteren Bauabschnitten zu überarbeiten. "Trotz des schmalen Raumes, der uns für die Bauarbeiten zur Verfügung steht, ist es uns gelungen, wie ursprünglich geplant insgesamt drei Fahrspuren zur Verfügung zu stellen, zwei stadtauswärts und eine stadteinwärts. Lediglich die Wegeführung für Radfahrer und Fußgänger musste geändert werden. Weiterhin wird die von uns beauftragte Firma mit zwei Kolonnen in einem Zweischichtbetrieb arbeiten. Die Bauarbeiten können nach der Überplanung sogar früher, nämlich schon Ende 2016, abgeschlossen werden. Unser Ziel bleibt hierbei, die Verkehrsbeeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten. ", erläutert Bau- und Umweltdezernent Klaus Dillinger.
Allerdings muss zur Vorbereitung der nächsten Bauabschnitte zwischen Ammoniakstraße und Einmündung Friesenheimer Straße von Dienstag, 5., bis voraussichtlich Freitag, 15. Januar 2016, der Verkehr auch stadtauswärts auf eine Fahrspur eingeschränkt werden. Dies ist notwendig, um neben der Fahrbahn provisorische Fahrbahnflächen anzulegen, die im weiteren Verlauf zeitweise als Fuß- und Radweg und zu einem späteren Zeitpunkt für den Kraftfahrzeugverkehr genutzt werden. Während dieser Zeit wird es zu Verkehrsbehinderungen kommen. Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer werden gebeten, dies bei ihrer Zeitplanung zu berücksichtigen bzw. den Baustellenbereich großräumig zu umfahren.
Zweiter Bauabschnitt: Bau der stadteinwärts führenden Fahrbahn
Für die künftigen Bauphasen wurde das Baufeld neu eingeteilt. Zunächst wird vom 18. Januar bis Ende Juni 2016 die stadteinwärts führende Fahrbahn zwischen den Einmündungen Friesenheimer Straße und Rottstückerweg hergestellt. Für stadtauswärts fahrende Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer der Brunckstraße ist während dieser Bauphase nur mit geringen Beeinträchtigungen zu rechnen, da die Anzahl der derzeitigen Fahrspuren erhalten werden kann. Für den Radfahrer- und Fußgängerverkehr kann auf der Seite der Kleingartenanlage kein Weg zur Verfügung gestellt werden. Sie nutzen auf der Seite der BASF einen gemeinsamen Weg. Fußgänger und Radfahrer können die Brunckstraße während dieser Bauphase nördlich der Einmündung der Friesenheimer Straße außerhalb der Baustelle und an der Kreuzung Rottstückerweg/Friedrich-Profit-Straße queren.
Dritter Bauabschnitt: Bau der stadtauswärtsführenden Fahrbahn
Von Ende Juni bis voraussichtlich Dezember 2016 wird die stadtauswärts führende Fahrbahn zwischen Rottstückerweg und Einmündung Friesenheimer Straße ausgebaut. Auch während dem Ausbau dieser Fahrbahn stehen dem stadteinwärts fahrenden Verkehr nur eine Fahrspur und für den stadtauswärtsfahrenden Verkehr zwei Fahrspuren zu Verfügung. In dieser Zeit ist der auf der Seite der BASF vorhandene Weg für Radfahrer und Fußgänger nicht mehr nutzbar. Der Rad- und Fußgängerverkehr wird daher auf die Seite der Kleingartenanlagen verlagert und dort im Gegenverkehr geführt.
Wichtige Infrastrukturmaßnahme
Insgesamt wird die Brunckstraße, auf der täglich 44.000 Kraftfahrzeuge verkehren, von Ende August 2015 bis voraussichtlich Dezember 2016 auf einer Länge von 1.400 Metern in dem Bereich zwischen Ruthenstraße und Friesenheimer Straße ausgebaut. Die Haupteinfallstraße aus Norden übernimmt eine wichtige Entlastungsfunktion insbesondere im Hinblick auf die im Jahr 2018 beginnenden Abrissarbeiten der Hochstraße Nord. Baugrundtechnische Untersuchungen hatten gezeigt, dass der Straßenoberbau für die heutige Verkehrsbelastung mit einem hohen LKW-Anteil deutlich unterdimensioniert ist. Sie muss aus Gründen der Verkehrssicherheit von Grund auf erneuert werden.
Die Arbeitstättenrichtlinie
Bei Straßenbauarbeiten sind – wie bei vielen anderen Gewerken – die Rechtsvorschriften der Arbeitsstättenverordnung einzuhalten. Diese besagen unter anderem, dass die freie unverstellte Fläche am Arbeitsplatz der Beschäftigten so bemessen sein muss, dass diese sich bei ihrer Tätigkeit frei und ungefährdet bewegen können. Die Abmessungen dieser Freihalteflächen werden in den neuen Arbeitsstättenrichtlinien konkretisiert. Diese werden voraussichtlich Anfang 2016 formell eingeführt; sie gelten jedoch bereits als "Regeln der Technik" und werden deshalb von der Stadt Ludwigshafen – wie von den meisten Straßenbaubehörden der Länder und anderer Kommunen – ab sofort bei Arbeiten im Straßenraum angewandt.
Weitere Informationen und einen Link zur webcam "Brunckstraße" gibt es unter www.ludwigshafen.de.