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Mannheim: Schwerpunktkontrollen in Gaststätten decken zahlreiche Verstöße auf

Mannheim: Schwerpunktkontrollen in Gaststätten decken zahlreiche Verstöße auf

Mannheim: Schwerpunktkontrollen in Gaststätten decken zahlreiche Verstöße auf

Bei gemeinsamen Kontrollen in mehreren Mannheimer Stadtteilen überprüften Behörden die Einhaltung von Gaststätten-, Spiel- und Jugendschutzvorschriften. In 13 Betrieben wurden zahlreiche Verstöße festgestellt.

Mitarbeitende der Gaststättenbehörde der Stadt Mannheim, Beamte des Polizeireviers Mannheim-Käfertal sowie der Abteilung Gewerbe und Umwelt des Polizeipräsidiums Mannheim führten am vergangenen Freitag erneut gemeinsame Schwerpunktkontrollen in Gaststätten durch. Ziel der Maßnahmen war es, geltende gaststätten- und spielrechtliche Vorschriften konsequent zu überprüfen und durchzusetzen sowie das subjektive Sicherheitsempfinden der Bevölkerung zu stärken.

Die Kontrollen fanden in den Stadtteilen Vogelstang, Käfertal, Wallstadt und Feudenheim statt. Insgesamt wurden 13 Betriebe überprüft, darunter auch eine Spielhalle. Neben allgemeinen gaststättenrechtlichen Aspekten lag der Fokus auf der Kontrolle von aufgestellten Geldspielgeräten sowie der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen.

Mehrere Gesetzesverstöße festgestellt

An den Kontrollen waren insgesamt 12 Einsatzkräfte der beteiligten Behörden beteiligt. Dabei stellten die Kontrolleure eine Reihe von Verstößen fest. Unter anderem wurden elf Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz dokumentiert.

Darüber hinaus registrierten die Einsatzkräfte einen Verstoß gegen das Landesnichtraucherschutzgesetz, einen Verstoß wegen unerlaubter Veranstaltung eines Glücksspiels nach Paragraf 284 Strafgesetzbuch sowie einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung.

Die festgestellten Verstöße werden nach Angaben der Polizei zur Anzeige gebracht und entsprechend geahndet. Weitere Kontrollen mit ähnlicher Zielrichtung sind bereits geplant.

Leserhinweis: Die Polizei und die Stadt Mannheim kündigen an, auch künftig regelmäßige Schwerpunktkontrollen durchzuführen. Gaststättenbetreiber sind angehalten, Jugendschutz-, Nichtraucher- und Spielvorschriften konsequent einzuhalten.

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