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POL-MA: Mannheim: Gemeinsame Pressemitteilung des Polizeipräsidiums und der Staatsanwalt Mannheim: Nach Angriff auf Polizeibeamten - Tatverdächtiger in Haft

21.12.2021 – 16:03

Polizeipräsidium Mannheim

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Mannheim (ots)

Am gestrigen Montagabend kam es im Rahmen einer verbotenen Versammlung zu mehreren Angriffen gegen Polizeibeamtinnen und -beamte. Hierbei wurden 12 Polizeibeamtinnen und -beamte leicht, ein weiterer Polizeibeamter schwer verletzt.

Im Rahmen der Durchsetzung des Versammlungsverbotes wurde unter anderem gegen 19:15 Uhr durch eine fünfköpfige Personengruppe eine polizeiliche Absperrung mittels massiver körperlicher Gewalt durchbrochen, wobei ein Beamter so stark an der Schulter verletzt wurde, dass er in ein Krankenhaus verbracht werden musste. Einer der Angreifer konnte bereits unmittelbar nach der Tat in Mannheim festgenommen werden. Bei seiner Festnahme wurde ein weiterer Polizeibeamter verletzt. Dem 54-jährigen Tatverdächtigen werden nun Landfriedensbruch, tätlicher Angriff auf und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen. Hinzu kommt, dass der Tatverdächtige mit einem gefälschten Impfausweis unterwegs gewesen sein soll. Gegen den Tatverdächtigen wurde auf Antrag der Staatsanwaltschaft Mannheim durch den Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Mannheim ein Untersuchungshaftbefehl erlassen. Der Tatverdächtige wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Der geschädigte Polizeibeamte konnte noch im Laufe der Nacht aus dem Krankenhaus entlassen werden.

Die über Soziale Medien beworbene, durch die Stadt Mannheim allerdings mittels Allgemeinverfügung verbotene Versammlung, zog im Laufe des Abends immer wieder in Kleingruppen durch die Innenstadt. Neben dem Versammlungsverbot wurden hierbei auch die gültigen Regelungen wie Abstand und Maskengebot ignoriert. 18 weitere Personen müssen nun mit Strafanzeigen aufgrund verschiedener Straftaten wie Landfriedensbruch, Körperverletzung und tätlicher Angriffe auf Polizeibeamtinnen und -beamte rechnen. Eine Vielzahl weiterer Personen gelangt aufgrund von Verstößen gegen das Versammlungsgesetz zur Anzeige.

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