Der ehemalige FC-Bayern-Präsident hat erst die Hälfte seiner Haftstrafe hinter sich
(cat). Hurra – Uli Hoeneß wird frühzeitig aus der Haft entlassen! Laut „Bunte“ hat die Justiz dem Antrag des ehemaligen FC-Bayern-Präsidenten auf Haftverkürzung stattgegeben. Der wegen Steuersünden zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe Verurteilte soll voraussichtlich am 29. Februar auf Bewährung frei kommen. Seit dem 02. Juni 2014 sitzt der 63-Jährige in der JVA Landsberg ein. Doch bereits seit Januar 2015 ist Hoeneß Freigänger im offenen Vollzug in Rothenfeld in der Nähe von Andechs. Die Gründe die zur Freilassung nach etwa der Hälfte der verbüßten Haftzeit führten: Laut Information der Justizvollzugsanstalt sei Hoeneß ein vorbildlicher Häftling gewesen. Er habe ihm aufgetragene Tätigkeiten wie die Arbeit in der Kleiderkammer „gewissenhaft und sorgfältig“ erledigt. Zudem sei Hoeneß stets respektvoll aufgetreten, kameradschaftlich und hilfsbereit gewesen. Nie habe er irgendwelche Allüren an den Tag gelegt oder angedeutet, dass er sich „für etwas Besseres“ hielt. Auch habe der Verurteilte in der Haft unter den psychischen Belastungen gelitten. Von „totaler medialer Beobachtung“ sei die Rede, außerdem habe er sich nie vor „massiven Nachstellungen oder öffentlichen Bloßstellungen“ sicher sein können. Vor allem Ehefrau Susi Hoeneß dürfte über die vorzeitige Freilassung erfreut sein – die 62-Jährige stand auch in schweren Zeiten stets hinter ihrem Ehemann.