Ludwigshafen: Verkehrskontrollen an der B37 – Polizei stellt zahlreiche Verstöße fest
Bei einer groß angelegten Kontrollaktion an der Konrad-Adenauer-Brücke wurden am Donnerstagnachmittag 96 Fahrzeuge überprüft. Die Polizei stellte zahlreiche technische Mängel, Verstöße gegen die Fahrerlaubnis und einen Drogennachweis fest.
Am Donnerstagnachmittag, 4. Dezember 2025, führten Einsatzkräfte des Polizeipräsidiums Rheinpfalz unter Federführung der Polizeiinspektion Ludwigshafen 1 Verkehrskontrollen an der B37 im Bereich der Konrad-Adenauer-Brücke durch. Zwischen 13:30 Uhr und 16:30 Uhr wurden insgesamt 96 Fahrzeuge angehalten und überprüft. Die Bilanz der Kontrolle fiel deutlich aus: – Bei 17 Fahrzeugen stellten die Beamtinnen und Beamten technische Mängel fest, die einen Mängelbericht erforderlich machten. – Zwei Autofahrern wurde die Weiterfahrt untersagt, da sie keinen gültigen Führerschein besaßen. Gegen beide Personen wurden entsprechende Strafverfahren eingeleitet. – Bei einem 27-jährigen Autofahrer erkannten die Einsatzkräfte drogentypische Ausfallerscheinungen. Der Mann gab zu, kürzlich Cannabis konsumiert zu haben. Ein Urintest bestätigte den Verdacht – THC wurde nachgewiesen. Die Polizei untersagte die Weiterfahrt, ordnete eine Blutprobe an und leitete ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein. Die Polizei nimmt den Vorfall zum Anlass, um erneut auf die geltenden Regelungen rund um Cannabis im Straßenverkehr hinzuweisen: Zwar wurde der Grenzwert für THC im Blutserum auf 3,5 ng/ml angehoben, dennoch gelten klare Einschränkungen.
Wichtige Hinweise der Polizei: – Bei nachgewiesenem THC im Blut gilt absolutes Alkoholverbot am Steuer. – Für Fahranfänger in der Probezeit sowie für alle unter 21 Jahren gilt: keinerlei Alkohol und keinerlei THC beim Führen eines Kraftfahrzeugs – es besteht „Zero Tolerance“. – Verstöße können zu hohen Bußgeldern, Fahrverboten und weiteren Konsequenzen führen.