Bei einer Verkehrskontrolle an der Albert-Schweizer-Grundschule in Altrip erwischte die Polizei zwei Elternteile, die ihre Kinder mit nicht versichertem E-Scooter zur Schule fuhren.
Am Freitagmorgen, den 29. August 2025, führten Beamte der Polizeiinspektion Schifferstadt eine gezielte Verkehrsüberwachung im Umfeld der Albert-Schweizer-Grundschule in Altrip durch. Dabei fiel den Einsatzkräften auf, dass gleich zwei Eltern ihre Kinder mit einem E-Scooter zur Schule brachten. Laut Polizei verstießen die Fahrerinnen und Fahrer gleich in mehrfacher Hinsicht gegen die Vorschriften: Zum einen ist die Mitnahme von weiteren Personen auf E-Scootern grundsätzlich untersagt, da diese Fahrzeuge nur für eine Person zugelassen sind. Zum anderen stellten die Beamten fest, dass die vorgeschriebene Kraftfahrzeugversicherung für beide Roller abgelaufen war. Die Polizei leitete daraufhin Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz ein. Zudem wurde den Eltern die Weiterfahrt untersagt. Hinweise auf mögliche Gefährdungen von Schülern oder anderen Verkehrsteilnehmern wurden bislang nicht bekannt.
Tipps zur sicheren Nutzung von E-Scootern
E-Scooter dürfen laut Straßenverkehrsordnung nur von einer Person genutzt werden. Zudem ist eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung Pflicht – erkennbar an der aktuellen Versicherungsplakette. Eltern sollten darauf achten, dass ihre Kinder sichere und zugelassene Wege zur Schule nutzen, sei es zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln. So lassen sich rechtliche Konsequenzen und Gefahren im Straßenverkehr vermeiden.