Ludwigshafen. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz warnt vor gefälschten Zahlungsaufforderungen im Namen der Europäischen Kommission beziehungsweise des Europäischen Justizportals. In den letzten Tagen hatten mehrere pfälzische Unternehmen Post erhalten mit der Aufforderung, eine Verwaltungskostenpauschale zur „Einrichtung und Verknüpfung des Unternehmensdatensatzes“ auf ein belgisches Konto zu zahlen, so Heiko Lenz, zuständiger IHK- Jurist.
„Weder die EU-Kommission noch das Europäische Justiz-Portal oder das Europäische System zur Verknüpfung von Unternehmensregistern (sog. Business Register Interconnection System (BRIS)) versenden Bescheide mit Zahlungsaufforderungen“, betont Lenz. Dies wurde der IHK-Organisation von der EU-Kommission auch bestätigt.
In den Schreiben werde die Richtlinie 2012/17/EU als Zahlungsgrund aufgeführt. „Die Briefe sind sehr professionell aufgemacht, mit den korrekten Logos der Europäischen Kommission und des Europäischen Justizportals als Blickfang, auch die Internetadresse und die Postanschrift sind korrekt.“ Heiko Lenz rät angesichts der Fake-Rechnungen, Zahlungsaufforderungen genau zu prüfen. Er bittet darum, dass betroffene Unternehmen die IHK Pfalz informieren.
Ansprechpartner bei der IHK Pfalz ist Heiko Lenz, Tel. 0621 5904-2020,
Hintergrund zum Europäischen Justizportal online
Das europäische E-Justizportal gibt Unternehmen und Bürgern in 23 Sprachen Informationen zu Recht und Rechtspraxis in allen Mitgliedstaaten. Insolvenzregister, Unternehmensregister und Grundbücher aller 27 Mitgliedstaaten sind über das E-Justiz-Portal zugänglich. Das Portal erleichtert den Einsatz bestehender EU-Instrumente im Justizbereich, beispielsweise mit Online-Formularen für die Beitreibung geringfügiger Forderungen. Gerichte können Europäische Zahlungsbefehle oder Anträge in grenzübergreifenden Verfahren online bearbeiten und mit den Streitparteien sowie mit Gerichten in anderen Mitgliedstaaten kommunizieren.
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