Bensheim (ots) - Ein besorgter Autofahrer alarmierte am Mittwochabend (10.02.), von der Rastanlage Bergstraße an der A 5 aus, die Polizei. Im Auftrag eines Freundes transportierte der Mann eine trächtige Hündin aus der Schweiz in die Niederlande. Gerade hatte die Hündin während der Fahrt den ersten Welpen zur Welt gebracht.
Mit dieser Situation war der 45-Jährige nun sichtlich überfordert. Ihm blieb somit nur der telefonische Hilferuf an die Ordnungshüter. Die herbeigeeilten Streifen der Polizeiautobahnstation Südhessen und der Spezialisten des Diensthundewesens des Polizeipräsidioums Südhessen, konnten anschließend für die weiterhin trächtige Hündin und den frisch geborenen Welpen schnell tiermedizinische Hilfe organisieren.
Die Polizei stellte im Zusammenhang mit dem Hundetransport allerdings auch mehrere Verstöße fest. Bei der Hündin handelt es sich augenscheinlich um einen sogenannten Listenhund, für den der Fahrer jedoch keine Papiere vorweisen konnte. Die Transportbox war bereits vor der Geburt des Welpen viel zu klein für die Hundedame. Zudem ist der Transport hochträchtiger Tiere ohnehin nicht erlaubt. Der Transporteur muss sich nun in einem Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sowie gegen das Hundeverbringungs--und einfuhrbeschränkungsgesetz verantworten. Gegen ihn wurde durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt eine Sicherheitsleistung angeordnet. Auch gegen den Hundebesitzer wird ein Ermittlungsverfahren eröffnet.
Die kleine Hundefamilie wurde von der Polizei in einer Tierklinik untergebracht und dort gut versorgt. Hier erblickten weitere acht Welpen das Licht der Welt.