Rhein-Neckar-Kreis: Erster bestätigter Vogelgrippefall – Aufstallungspflicht bleibt bestehen
Im Rhein-Neckar-Kreis wurde erstmals das Geflügelpestvirus H5N1 nachgewiesen – die bereits geltende Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht bleibt weiterhin unverändert bestehen.
Erster H5N1-Nachweis in Altlußheim bestätigt
Im Rhein-Neckar-Kreis ist erstmals ein Fall des Geflügelpestvirus H5N1 bestätigt worden. Wie das Veterinäramt des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis am Mittwoch, 3. Dezember, mitteilte, wurde bei einer auf der Gemarkung Altlußheim erlegten Kanadagans das Virus durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) nachgewiesen. „Es war nur eine Frage der Zeit, bis wir auch im Rhein-Neckar-Kreis einen Nachweis haben würden“, erklärt Dr. Dominika Hagel, Leiterin des Veterinäramts. An der aktuellen Risikoeinschätzung ändere der Befund jedoch nichts.Aufstallungspflicht weiterhin in Kraft
Die seit dem 14. November bestehende Allgemeinverfügung zur Aufstallungspflicht für Geflügel in sieben Kommunen entlang des Rheinverlaufs bleibt laut Kreisverwaltung unverändert bestehen. Ziel ist es, Hausgeflügelbestände bestmöglich vor einem Eintrag des Virus zu schützen. Das Veterinäramt betont zudem, dass die konsequente Einhaltung der Biosicherheitsmaßnahmen zwingend notwendig bleibt. Die vollständige Allgemeinverfügung ist unter www.rhein-neckar-kreis.de/bekanntmachung abrufbar. Weitere Informationen zur Vogelgrippe stellt das Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz bereit: https://mlr.baden-wuerttemberg.de.Was bedeutet die Aufstallungspflicht?
Geflügelhalterinnen und -halter müssen ihre Tiere in geschlossenen Ställen oder unter Vorrichtungen halten, die jeden Kontakt zu Wildvögeln verhindern. Dies betrifft sowohl gewerbliche Betriebe als auch Hobbyhaltungen. Durch die Maßnahme soll ein möglicher Viruseintrag in Hausgeflügelbestände verhindert werden.Biosicherheit bleibt zentral
Das Veterinäramt hebt hervor, dass die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt umgesetzt werden müssen. Dazu gehören insbesondere:- Schutz vor direktem und indirektem Kontakt zu Wildvögeln,
- Betreten der Haltung nur mit betriebsspezifischer Kleidung und Schuhwerk,
- hygienische Maßnahmen wie Händewaschen beim Betreten und Verlassen,
- wildvogelgeschützte Aufbewahrung von Futter, Einstreu und Gerätschaften,
- Tränken ausschließlich mit Leitungswasser,
- Fernhalten betriebsfremder Personen und Haustiere von Stallungen.
Hinweise für Bürgerinnen und Bürger
Wer tote Vögel findet, sollte diese nicht anfassen und stattdessen das Veterinäramt informieren. Meldungen sind per E-Mail anHintergrund: Warum die Vogelgrippe so ernst genommen wird
Das Geflügelpestvirus H5N1 breitet sich seit Jahren in Europa aus und wird vor allem über Wildvögel übertragen. Der Schutz von Geflügelhaltungen gilt als entscheidender Baustein, um wirtschaftliche Schäden zu verhindern und Tierbestände zu sichern. Für die Bevölkerung besteht nach aktueller Lage laut Fachbehörden weiterhin kein erhöhtes Risiko.