Sandhausen: Acht Autos auf der A5 ineinander geschoben – vier Verletzte und fast 100.000 Euro Schaden

Sandhausen: Acht Autos auf der A5 ineinander geschoben – vier Verletzte und fast 100.000 Euro Schaden

Sandhausen: Acht Autos auf der A5 ineinander geschoben – vier Verletzte und fast 100.000 Euro Schaden

Ein schwerer Auffahrunfall mit acht beteiligten Fahrzeugen hat am Sonntagmittag auf der A5 bei Sandhausen zu langen Sperrungen und hohem Sachschaden geführt. Vier Personen wurden verletzt.

Laut Polizei ereignete sich der Unfall am **Sonntag, 05. Oktober 2025, gegen 12:25 Uhr** auf der **BAB 5** zwischen den Anschlussstellen **Heidelberg/Schwetzingen** und **Walldorf/Wiesloch** in Fahrtrichtung Karlsruhe. Ein 58-jähriger Fahrer eines Toyota musste auf dem linken Fahrstreifen verkehrsbedingt abbremsen. Der nachfolgende 57-jährige BMW-Fahrer reagierte zu spät und fuhr trotz eingeleiteter Notbremsung auf. Drei weitere Fahrzeuge konnten noch rechtzeitig anhalten – doch eine 24-jährige VW-Golf-Fahrerin prallte auf den letzten der wartenden Wagen, einen VW ID.4. Durch die Wucht des Aufpralls wurden mehrere Fahrzeuge zusammengeschoben. Ein 19-jähriger VW-Fahrer bemerkte das Geschehen ebenfalls zu spät und krachte erneut in den ID.4. Schließlich versuchte ein 31-jähriger BMW-Fahrer, dem Unfallgeschehen auszuweichen, streifte dabei jedoch das Heck eines der beteiligten Fahrzeuge. Insgesamt wurden vier Personen im Alter zwischen 24 und 55 Jahren leicht verletzt – sie erlitten Prellungen und wurden vorsorglich in umliegende Krankenhäuser gebracht. Die A5 war in Fahrtrichtung Karlsruhe zunächst vollständig gesperrt. Gegen 13:06 Uhr konnte ein Fahrstreifen wieder freigegeben werden. Die Bergungsarbeiten, Fahrbahnreinigung und Abschleppmaßnahmen zogen sich jedoch bis 18:35 Uhr hin. Der Gesamtschaden wird auf rund 96.000 Euro geschätzt.
Tipps zum Verhalten bei Auffahrunfällen:
Wer auf der Autobahn in eine plötzliche Stausituation gerät, sollte den **Sicherheitsabstand** stets wahren und aufmerksam auf Bremslichter reagieren. Bei einem Unfall gilt: **Warnblinkanlage einschalten**, **Fahrzeug sichern**, **Rettungsgasse bilden** und **Notruf 112** wählen. Verletzte Personen sollten nur dann aus Fahrzeugen geholt werden, wenn akute Lebensgefahr besteht.