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Maxdorf: Mutmaßlicher Telefonbetrüger nach Schockanruf in Untersuchungshaft
KI-generiertes Bild

Maxdorf: Mutmaßlicher Telefonbetrüger nach Schockanruf in Untersuchungshaft

 

Ein versuchter Schockanruf in Maxdorf endete mit der Festnahme eines mutmaßlichen Betrügers. Nachdem ein Senior den Betrugsversuch erkannt und die Polizei informiert hatte, klickten für den mutmaßlichen Geldabholer wenig später die Handschellen.

Wie die Staatsanwaltschaft Frankenthal (Pfalz) und das Polizeipräsidium Rheinpfalz in einer gemeinsamen Mitteilung berichten, erhielt ein Senior aus der Beethovenstraße am Dienstagnachmittag, 21. Juli 2026, einen Anruf auf seinem Festnetztelefon.

Eine unbekannte Anruferin gab sich als Polizeibeamtin aus und behauptete, die Tochter des Mannes habe einen tödlichen Verkehrsunfall verursacht. Um eine angebliche Inhaftierung zu verhindern, müsse eine hohe Geldsumme sowie Wertgegenstände übergeben werden.

Polizei griff nach fingierter Übergabe ein

Der Betrugsversuch wurde erkannt und die Polizei verständigt. Wenig später erschien ein Mann an der Wohnanschrift des Seniors und stellte sich als Mitarbeiter einer Gerichtszahlstelle vor. Im Rahmen des polizeilichen Einsatzes übergab der Sohn des Seniors eine Tasche mit den vermeintlichen Wertgegenständen.

Der mutmaßliche Abholer, ein 32-jähriger Mann aus Augsburg, wurde kurz darauf von Polizeikräften vorläufig festgenommen.

Untersuchungshaft angeordnet

Am Mittwoch, 22. Juli 2026, wurde der Tatverdächtige einem Haftrichter vorgeführt. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Frankenthal erließ dieser Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs. Der 32-Jährige wurde anschließend in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Die weiteren Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal und der Kriminalpolizei dauern an.

Präventionstipp der Polizei: Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gerichte fordern niemals telefonisch die Übergabe von Bargeld, Schmuck oder Wertgegenständen. Beenden Sie in solchen Fällen sofort das Gespräch und verständigen Sie Ihre örtliche Polizeidienststelle oder den Polizeinotruf.

Rechtlicher Hinweis: Gegen den 32-jährigen Mann wird wegen des Verdachts des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs ermittelt. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.

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