Europa: Ohne Helm auf der Skipiste – das kann richtig teuer werden
Italien führt zur Wintersaison 2025/26 als erstes europäisches Land eine generelle Helmpflicht für alle Wintersportler ein. Wer ohne Helm fährt, riskiert Bußgelder, Skipass-Entzug und Probleme mit der Versicherung – auch über Italiens Grenzen hinaus.
Ein Skihelm schützt vor schweren Verletzungen – und zunehmend auch vor rechtlichen und finanziellen Folgen. Mit Beginn der Wintersaison 2025/26 verschärft Italien die Regeln auf seinen Skipisten deutlich. Als erstes Land in Europa gilt dort nun eine generelle Helmpflicht für Wintersportler aller Altersklassen. Das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland warnt: Wer sich nicht an die Vorschriften hält, muss nicht nur mit Strafen rechnen, sondern riskiert im Ernstfall auch seinen Versicherungsschutz.
Italien: Strenge Regeln auf allen Skipisten
Seit dem 1. November 2025 müssen in Italien alle Ski-, Snowboard- und Schlittenfahrer – ausgenommen sind Langläufer – einen Helm tragen. Zuvor galt die Pflicht nur für Minderjährige. Der Helm muss ein CE-zertifiziertes Modell sein. Kontrollen durch Polizei und Pistenpersonal gehören inzwischen zum Alltag.
Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 150 Euro. Wiederholungstäter müssen zusätzlich mit dem Entzug des Skipasses für ein bis drei Tage rechnen.
Ebenfalls verpflichtend ist eine private Haftpflichtversicherung für alle Alpin- und Snowboardfahrer. Der Nachweis muss bei Kontrollen vorgelegt werden; alternativ kann der Versicherungsschutz direkt beim Skipass-Kauf abgeschlossen werden. Auch hier drohen Strafen und Skipass-Entzug bei Verstößen.
Hinzu kommen regionale Sonderregeln, etwa in Südtirol: Überholen nur bei ausreichender Sicht, besondere Vorsicht an Kreuzungen und ein klares Verbot, Pisten zu Fuß zu betreten oder zu queren.
Null Toleranz beim Alkohol
Besonders konsequent ist Italien beim Thema Alkohol. Wer mit mehr als 0,5 Promille auf der Piste unterwegs ist, muss mit Geldstrafen zwischen 250 und 1.000 Euro rechnen. Ab 0,8 Promille handelt es sich sogar um eine Straftat.
Helmpflicht für Kinder in vielen Ländern
Auch in anderen europäischen Wintersportländern gibt es gesetzliche Helmvorschriften – meist für Kinder und Jugendliche:
- Polen: Helmpflicht bis 16 Jahre; Geldstrafen bis 5.000 Złoty (rund 1.180 Euro), Skipass-Entzug möglich.
- Österreich: Helmpflicht bis 15 Jahre, ausgenommen Tirol und Vorarlberg.
- Slowakei: Helmpflicht bis 15 Jahre; Anhebung auf 18 Jahre ab 1. Januar 2026 geplant.
- Slowenien: Helmpflicht bis 14 Jahre.
Auch ohne gesetzliche Pflicht können Skigebiete eigene Regeln festlegen. In Schweden etwa transportieren manche Skilifte Kinder nur mit Helm.
In Deutschland, Frankreich, Tschechien und der Schweiz gibt es keine generelle Helmpflicht. Dennoch ist das Tragen eines Helms dringend empfohlen. In der Schweiz tragen laut der Beratungsstelle für Unfallverhütung (BFU) rund 95 Prozent der Wintersportler freiwillig einen Helm.
Versicherungsschutz kann in Gefahr geraten
Unabhängig von gesetzlichen Vorschriften kann das Fahren ohne Helm bei einem Unfall als fahrlässiges Verhalten gewertet werden. Versicherungen dürfen Leistungen kürzen oder verweigern, wenn ein Mitverschulden angenommen wird. Ein entsprechendes Urteil fällte das OLG München (Az. 8 U 3652/11).
Diese Versicherungen sind im Skiurlaub wichtig
- Private Haftpflichtversicherung: Deckt Schäden an Dritten ab und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
- Auslandsreisekrankenversicherung: Übernimmt hohe Kosten für Bergung, Helikopter-Einsätze und Rücktransporte.
- Europäische Krankenversicherungskarte (EHIC): Gilt im EU-Ausland für medizinisch notwendige Behandlungen, oft mit Vorkasse.
- Private Unfallversicherung: Sichert dauerhafte Unfallfolgen ab und kann Rettungs- und Reha-Leistungen einschließen.
Gerade bei teuren Reisen oder Urlauben mit Kindern kann zusätzlich eine Reiserücktrittversicherung sinnvoll sein.
Auch Alkohol kann den Versicherungsschutz kosten
Was auf der Straße gilt, gilt auch auf der Piste: Wer alkoholisiert einen Unfall verursacht, riskiert seinen Versicherungsschutz. Viele Versicherer stufen solche Fälle als grob fahrlässig ein. Alkoholkontrollen durch Pistenaufsichten sind in vielen Ländern möglich.
Bei Fragen zu Wintersport-Regeln, Versicherungsschutz im EU-Ausland oder Problemen bei der Schadensregulierung hilft das Europäische Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland kostenlos weiter. Weitere Informationen unter www.evz.de.
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