Speyer: Geparkter VW bei Unfallflucht beschädigt – Polizei sucht Zeugen

Speyer: Geparkter VW bei Unfallflucht beschädigt – Polizei sucht Zeugen

Speyer: Geparkter VW bei Unfallflucht beschädigt – Polizei sucht Zeugen

In der Landauer Straße in Speyer wurde ein geparkter VW beschädigt, der Verursacher fuhr davon – die Polizei bittet um Mithilfe aus der Bevölkerung.

Am Mittwoch, 10.12.2025, 13:16 Uhr, informierte die Polizeidirektion Ludwigshafen über eine Unfallflucht in Speyer. Nach bisherigen Erkenntnissen parkte ein 44-jähriger Autofahrer seinen grauen VW von Sonntag, dem 07.12.2025, 15:30 Uhr, bis Dienstag, dem 09.12.2025, 15:30 Uhr, ordnungsgemäß am Fahrbahnrand der Landauer Straße.

In diesem Zeitraum streifte ein unbekanntes Fahrzeug den abgestellten Wagen, beschädigte diesen und entfernte sich anschließend von der Unfallstelle, ohne sich um die Schadensregulierung zu kümmern. Am VW entstand ein Sachschaden in Höhe von mehreren hundert Euro.

Hinweise auf den oder die Verantwortlichen liegen der Polizei derzeit nicht vor. Die Ermittlungen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort wurden aufgenommen.

Polizei bittet Unfallverursacher und Zeugen, sich zu melden

Laut Polizei besteht die Möglichkeit, dass der Schaden am verursachenden Fahrzeug – je nach Anstoß und Farbe – deutlich sichtbar ist. Auch ungewöhnliche Geräusche oder ein Knall im Bereich der Landauer Straße könnten Anwohnerinnen und Anwohner aufmerksam gemacht haben.

Zeugen, die den Unfall beobachtet haben oder sachdienliche Hinweise zum flüchtigen Fahrzeug geben können, werden gebeten, sich bei der Polizei Speyer zu melden – ebenso der Unfallverursacher selbst. Hinweise nimmt die Dienststelle unter der Telefonnummer 06232 / 137-0 oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. entgegen.
Hinweis der Polizei: Wer einen Anstoß bemerkt, sollte unverzüglich anhalten und die Polizei informieren – auch dann, wenn der Schaden zunächst gering erscheint. Wegfahren kann als Unfallflucht strafbar sein und hat oft deutlich schwerere Folgen als der eigentliche Blechschaden.