Speyer: E-Scooter mit abgelaufenem Kennzeichen – Polizei leitet Strafverfahren ein
Ein 29-Jähriger war in Speyer mit einem nicht mehr versicherten E-Scooter unterwegs – die Polizei stoppte ihn und erinnert an die jährliche Versicherungspflicht.
Hinweis: Versicherungspflicht für E-Scooter
• E-Scooter dürfen nur mit einer gültigen Haftpflichtversicherung im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden.
• Die Farbe der Plakette ändert sich jährlich (2024: blau, 2025: grün).
• Der Versicherungsschutz muss aktiv erneuert werden – er verlängert sich nicht automatisch.
• Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
• Weitere Informationen und Tarife finden sich bei den großen Versicherungsanbietern oder unter www.bafin.de.
• E-Scooter dürfen nur mit einer gültigen Haftpflichtversicherung im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden.
• Die Farbe der Plakette ändert sich jährlich (2024: blau, 2025: grün).
• Der Versicherungsschutz muss aktiv erneuert werden – er verlängert sich nicht automatisch.
• Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
• Weitere Informationen und Tarife finden sich bei den großen Versicherungsanbietern oder unter www.bafin.de.