06.03.2024 – 12:04
Polizeidirektion Ludwigshafen
Speyer (ots)
Am Dienstag, kurz vor 11 Uhr, fuhr ein 80-jähriger PKW-Fahrer in der Landwehstraße und bog nach rechts in die Wormser Landstraße ab. An einem dortigen Zebrastreifen ließ der Mann zwei Fahrradfahrer passieren und fuhr dann wieder mit seinem Fahrzeug an. In diesem Moment überquerte ein 15-jähriger Jugendlicher mit seinem E-Scooter fahrend den Zebrastreifen, welchen der PKW-Fahrer nicht kommen sah. Bei dem folgenden Zusammenstoß beider Fahrzeuge wurden diese beschädigt und der Jugendliche leicht verletzt. Der 15-Jährige klagte über Schmerzen im Rücken und wurde vom Rettungsdienst in ein Krankenhaus verbracht.
Die Polizei weist darauf hin, dass lediglich Fußgänger, Krankenfahrstühle oder Rollstühle an einem Fußgängerüberweg (Zebrastreifen) Vorrang haben. Fahrradfahrer oder E-Scooter Fahrer dürfen diesen nutzen, haben jedoch nur Vorrang, wenn sie vom Fahrzeug absteigen und es über den Fußgängerüberweg schieben. Fahrer von Kraftfahrzeugen müssen ihre Geschwindigkeit verringern oder anhalten, wenn sie an einen Fußgängerüberweg heranfahren und erkennen, dass ein Berechtigter diesen zur Querung der Straße nutzen möchte.