07.02.2022 – 08:52
Polizeidirektion Ludwigshafen
Speyer (ots)
Bei Fahrübungen auf einem Parkplatz von der Polizei erwischt wurde am Sonntag eine 16-Jährige aus Dudenhofen. Einer Polizeistreife war gegen 14:00 Uhr in der Iggelheimer Straße ein PKW aufgefallen, der auf einem Firmengelände langsam in den rückwärtigen Bereich des Gebäudes fuhr. Bei einer anschließenden Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass eine 16-jährige am Steuer saß und Praxisübungen für ihre Führerscheinprüfung durchführte. Da sie noch nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis ist, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Der 21-jährige Beifahrer aus Speyer, der einen gültigen Führerschein besaß, musste anschließend die Weiterfahrt übernehmen. Da er das Fahren ohne Fahrerlaubnis zugelassen hat, muss auch er sich strafrechtlich verantworten. Zudem wird die Führerscheinstelle über diesen Vorfall informiert.
Die Polizei weist daraufhin:
Auf öffentlichem Verkehrsgrund wie Straßen, Wegen und Parkplätzen ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis verboten. Es spielt hierbei keine Rolle, ob es sich um öffentliche Parkplätze für Anwohner, Supermarkt Parkplätze oder um Parkflächen in Gewerbegebieten handelt. Sind diese Parkmöglichkeiten für alle Verkehrsteilnehmer öffentlich zugänglich, dürfen sie nicht zu Übungszwecken genutzt werden. Dies ist auch der Fall, wenn sich das Grundstück in Privatbesitz befindet. Personen ohne Fahrerlaubnis müssen mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr rechnen, wenn sie ein Kraftfahrzeug steuern. Weiterhin kann eine Entscheidung der zuständigen Behörden dazu führen, dass die betreffende Person für mehrere Jahre keine Führerscheinprüfung machen darf. Auch dem Fahrzeughalter sowie Personen, die das Fahren ohne Fahrerlaubnis zulassen, drohen Strafen. Führerscheinanwärtern wird die Nutzung von offiziellen Verkehrsübungsplätzen empfohlen, um sich unter realen Bedingungen auf die Führerscheinprüfung vorzubereiten.