Ludwigshafen: Übernachtungssteuer wird zum 1. Januar 2026 eingeführt

Ludwigshafen: Übernachtungssteuer wird zum 1. Januar 2026 eingeführt

Ludwigshafen: Übernachtungssteuer wird zum 1. Januar 2026 eingeführt

Der Stadtrat der Stadt Ludwigshafen am Rhein hat die Einführung einer Übernachtungssteuer beschlossen. Ab dem neuen Jahr werden entgeltliche Übernachtungen mit fünf Prozent des Nettoentgelts besteuert.

Der Stadtrat der Stadt Ludwigshafen am Rhein hat in seiner Sitzung am Montag, 15. Dezember 2025, die Satzung zur Erhebung einer Übernachtungssteuer beschlossen. Die neue Steuer tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft.

Fünf Prozent auf entgeltliche Übernachtungen

Bei der Übernachtungssteuer handelt es sich um eine örtliche Aufwandsteuer. Besteuert wird der Aufwand des Beherbergungsgastes für entgeltliche Übernachtungen in einem Beherbergungsbetrieb in der Stadt Ludwigshafen am Rhein. Dazu zählen unter anderem Hotels, Pensionen, private Zimmervermietungen sowie Monteurzimmer.

Die Steuer beträgt fünf Prozent des Nettoübernachtungsentgelts. Nebenleistungen sind ausdrücklich nicht Bestandteil der Berechnungsgrundlage.

Beitrag zur Finanzierung städtischer Leistungen

Gäste, die in Ludwigshafen übernachten, nutzen in vielfältiger Weise die städtische Infrastruktur, kulturelle Einrichtungen sowie öffentliche Dienstleistungen. Diese Leistungen werden bislang nahezu ausschließlich durch die Bürgerinnen und Bürger der Stadt über kommunale Abgaben finanziert.

Mit der Einführung der Übernachtungssteuer soll ein ausgewogenes Verhältnis geschaffen werden, indem auch Beherbergungsgäste einen angemessenen Beitrag zur Finanzierung dieser Angebote leisten.

Einnahmen fließen in den städtischen Haushalt

Die Übernachtungssteuer ist nicht zweckgebunden. Die Einnahmen fließen in den allgemeinen Haushalt der Stadt Ludwigshafen. Sie dienen dem nachhaltigen Erhalt der öffentlichen Infrastruktur und tragen zur Finanzierung kultureller Angebote bei, die sowohl den Bürgerinnen und Bürgern als auch Besucherinnen und Besuchern zugutekommen.

Einordnung

Durch die Einführung der Übernachtungssteuer wird eine gerechtere Kostenverteilung erreicht. Sie stärkt die kommunale Solidargemeinschaft und bildet die tatsächliche Nutzung öffentlicher Ressourcen fairer ab.