Ludwigshafen: Toedlicher Unfall zwischen Fussgaenger und Strassenbahn an Kreuzung Saarlandstrasse
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Ludwigshafen: Toedlicher Unfall zwischen Fussgaenger und Strassenbahn an Kreuzung Saarlandstrasse

Ludwigshafen: Toedlicher Unfall zwischen Fussgaenger und Strassenbahn an Kreuzung Saarlandstrasse

An der Kreuzung Saarlandstrasse und Von-Weber-Strasse kam es am Sonntagabend zu einem schweren Verkehrsunfall. Ein Fussgaenger wurde von einer Strassenbahn erfasst und verstarb noch an der Unfallstelle.

Am Sonntagabend, 21.12.2025, kam es gegen 21:45 Uhr in Ludwigshafen auf Hoehe der Kreuzung Saarlandstrasse und Von-Weber-Strasse zu einem toedlichen Verkehrsunfall zwischen einem Fussgaenger und einer Strassenbahn. Nach Angaben von Polizei und Staatsanwaltschaft befuhr der 39 Jahre alte Strassenbahnfahrer die Gleise der Saarlandstrasse aus Richtung Heinigstrasse kommend in Fahrtrichtung Rheingoenheimer Strasse. Ein 41 Jahre alter Fussgaenger ueberquerte zur gleichen Zeit trotz roter Fussgaengerampel die Fahrbahn der Saarlandstrasse aus Richtung Von-Weber-Strasse in Laufrichtung Georg-Herwegh-Strasse und betrat dabei auch den Gleisbereich der Strassenbahn. Trotz sofort eingeleiteter Notbremsung konnte der Strassenbahnfahrer den Zusammenstoss nicht mehr verhindern und erfasste den Mann. Der Fussgaenger erlitt dabei schwerste Verletzungen und verstarb trotz umgehend eingeleiteter Reanimationsmassnahmen noch an der Unfallstelle. Der Strassenbahnfahrer sowie mehrere Ersthelfer wurden im Anschluss durch die hinzugezogene Notseelsorge betreut. Zur Klaerung des genauen Unfallhergangs wurde durch die Staatsanwaltschaft Frankenthal ein Gutachter beauftragt. Fuer die Dauer der Unfallaufnahme war die Unfallstelle bis zum 22.12.2025 gegen 01:30 Uhr grossraeumig abgesperrt. Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Frankenthal und der Polizei Ludwigshafen dauern an. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Ludwigshafen 1 unter der Telefonnummer 0621 963-24150 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. entgegen. Quelle ist eine gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Frankenthal und des Polizeipraesidiums Rheinpfalz vom 22.12.2025 um 05:49 Uhr.
Die Polizei weist darauf hin, dass das Ueberqueren von Fahrbahnen und Gleisanlagen nur bei gruenem Signal erfolgen darf. Rotlichtmissachtung kann lebensgefaehrliche Folgen haben, insbesondere im Bereich von Strassenbahnen.