Ludwigshafen: Mann widersetzt sich Kontrolle wegen nicht angeleinter Hunde in Oggersheim

Ludwigshafen: Mann widersetzt sich Kontrolle wegen nicht angeleinter Hunde in Oggersheim

Ludwigshafen: Mann widersetzt sich Kontrolle wegen nicht angeleinter Hunde in Oggersheim

Ein Routineeinsatz des Kommunalen Vollzugsdienstes in Ludwigshafen-Oggersheim eskalierte am 3. Oktober, nachdem ein Hundehalter sich weigerte, seine Tiere anzuleinen und seine Personalien anzugeben.

Weigerung und Widerstand bei Kontrolle

Am Freitag, 3. Oktober 2025, bemerkten Mitarbeitende des Kommunalen Vollzugsdienstes (KVD) während einer Präventivstreife auf einem Schotterweg am südlichen Ende der Paracelsusstraße in Ludwigshafen-Oggersheim einen Mann, dessen zwei kleinere Hunde frei umherliefen. Auf die Ansprache durch die KVD-Beamten bestätigte der Mann, dass es sich um seine Tiere handle, verweigerte jedoch das Anleinen. Nachdem die Einsatzkräfte ihn über den bestehenden Verstoß gegen die Anleinpflicht sowie die drohende Ordnungswidrigkeit belehrt hatten, verweigerte der Mann zudem die Angabe seiner Personalien. Trotz wiederholter Aufforderungen zeigte er sich uneinsichtig und versuchte, den Ort zu verlassen.

Einsatz eskaliert – Polizei unterstützt KVD

Da der Mann sich den KVD-Beamten körperlich näherte und die Situation zunehmend angespannt wurde, musste er zu Boden gebracht werden. Zur Unterstützung wurden Polizeikräfte hinzugezogen, die bei der Fixierung des Mannes halfen. Nach Polizeiangaben wurde der Betroffene dabei nicht verletzt. In Anwesenheit der Polizei gab der Mann schließlich mündlich seine Personalien an, die sich nach Überprüfung als korrekt herausstellten. Nach der Feststellung seiner Identität wurden die Handfesseln entfernt. Der Mann wurde angewiesen, seine Hunde anzuleinen, und konnte anschließend den Ort verlassen.
Hinweis zur Anleinpflicht in Ludwigshafen

In Ludwigshafen gilt laut städtischer Gefahrenabwehrverordnung in vielen Bereichen – insbesondere auf öffentlichen Wegen, Grünanlagen und in Wohngebieten – eine Anleinpflicht für Hunde. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit Bußgeldern geahndet werden. Der Kommunale Vollzugsdienst führt regelmäßig Kontrollen durch, um die Sicherheit von Passanten und Tieren zu gewährleisten.

Quelle: Stadtverwaltung Ludwigshafen / Kommunaler Vollzugsdienst