Ludwigshafen: Verwaltungsgericht weist Eilantrag eines AfD-Kandidaten zur OB-Wahl in Ludwigshafen ab

Ludwigshafen: Verwaltungsgericht weist Eilantrag eines AfD-Kandidaten zur OB-Wahl in Ludwigshafen ab

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt hat klargestellt: Der AfD-Bewerber wird bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am 21. September 2025 nicht auf dem Stimmzettel stehen.

Am Montag, 18. August 2025, hat das Verwaltungsgericht Neustadt den Eilantrag des AfD-Kandidaten gegen den Beschluss des Wahlausschusses abgelehnt. Damit bleibt es bei der Entscheidung, den Bewerber nicht zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen zuzulassen. Die Stadtverwaltung kündigte an, die Stimmzettel ohne den Antragsteller zu drucken und die Wahlvorbereitungen wie geplant fortzuführen.

Das Briefwahlbüro im Pfalzbau (Eingang Kaiser-Wilhelm-Straße 39a) soll am 8. September öffnen. Bereits seit dem 11. August können Bürgerinnen und Bürger Briefwahlunterlagen persönlich, schriftlich oder digital beantragen.

„Gemessen an diesem Maßstab sind keine Umstände dafür glaubhaft gemacht und ist auch sonst nicht erkennbar, dass der Ausschluss des Antragstellers von der Wahl zum Oberbürgermeister an einem offensichtlichen Fehler leidet“, heißt es im Beschluss des Gerichts.

Hintergrund: Entscheidung des Wahlausschusses

Der Wahlausschuss hatte bereits am 5. August 2025 mit Mehrheit beschlossen, den AfD-Kandidaten nicht zur Wahl zuzulassen. Ausschlaggebend waren Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers. Die zentrale Frage lautete: Bietet er die Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten?

Das Gericht verwies in seiner Entscheidung auf die Erkenntnisse über die politischen Aktivitäten des Antragstellers, die die Zweifel des Wahlausschusses nachvollziehbar erscheinen ließen. Eine endgültige inhaltliche Prüfung, ob diese Zweifel für einen Ausschluss ausreichend sind, bleibt einem nachträglichen Rechtsschutzverfahren vorbehalten.

„Diese vorstehenden Erkenntnisse über die politischen Aktivitäten des Antragstellers lassen indessen die Zweifel des Wahlausschusses nachvollziehbar erscheinen“, so das Verwaltungsgericht in seiner Begründung.

Nächste Schritte im Wahlprozess

Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist der Weg für die weitere Wahlvorbereitung nun frei. Die Stadtverwaltung betont, dass die Wahl ordnungsgemäß vorbereitet werde. Kandidatinnen und Kandidaten anderer Parteien sind weiterhin im Rennen um das höchste Amt der Stadt.

Ob die Zweifel an der Verfassungstreue des AfD-Bewerbers rechtlich für den Ausschluss ausreichen, wird sich jedoch erst in einem möglichen Hauptsacheverfahren zeigen. Für den Wahltag am 21. September steht fest: Der Name des AfD-Kandidaten wird nicht auf dem Stimmzettel erscheinen.