Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Neustadt hat klargestellt: Der AfD-Bewerber wird bei der Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen am 21. September 2025 nicht auf dem Stimmzettel stehen.
Am Montag, 18. August 2025, hat das Verwaltungsgericht Neustadt den Eilantrag des AfD-Kandidaten gegen den Beschluss des Wahlausschusses abgelehnt. Damit bleibt es bei der Entscheidung, den Bewerber nicht zur Oberbürgermeisterwahl in Ludwigshafen zuzulassen. Die Stadtverwaltung kündigte an, die Stimmzettel ohne den Antragsteller zu drucken und die Wahlvorbereitungen wie geplant fortzuführen.
Das Briefwahlbüro im Pfalzbau (Eingang Kaiser-Wilhelm-Straße 39a) soll am 8. September öffnen. Bereits seit dem 11. August können Bürgerinnen und Bürger Briefwahlunterlagen persönlich, schriftlich oder digital beantragen.
Hintergrund: Entscheidung des Wahlausschusses
Der Wahlausschuss hatte bereits am 5. August 2025 mit Mehrheit beschlossen, den AfD-Kandidaten nicht zur Wahl zuzulassen. Ausschlaggebend waren Zweifel an der Verfassungstreue des Bewerbers. Die zentrale Frage lautete: Bietet er die Gewähr, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten?
Das Gericht verwies in seiner Entscheidung auf die Erkenntnisse über die politischen Aktivitäten des Antragstellers, die die Zweifel des Wahlausschusses nachvollziehbar erscheinen ließen. Eine endgültige inhaltliche Prüfung, ob diese Zweifel für einen Ausschluss ausreichend sind, bleibt einem nachträglichen Rechtsschutzverfahren vorbehalten.
Nächste Schritte im Wahlprozess
Mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist der Weg für die weitere Wahlvorbereitung nun frei. Die Stadtverwaltung betont, dass die Wahl ordnungsgemäß vorbereitet werde. Kandidatinnen und Kandidaten anderer Parteien sind weiterhin im Rennen um das höchste Amt der Stadt.
Ob die Zweifel an der Verfassungstreue des AfD-Bewerbers rechtlich für den Ausschluss ausreichen, wird sich jedoch erst in einem möglichen Hauptsacheverfahren zeigen. Für den Wahltag am 21. September steht fest: Der Name des AfD-Kandidaten wird nicht auf dem Stimmzettel erscheinen.