Ludwigshafen, den 24. April 2024
Für die nach der erfolgten Genehmigung des Etats für das Haushaltsjahr 2024 von einer Stadtratsfraktion geäußerte Kritik sieht Ludwigshafens Kämmerer und Beigeordneter Andreas Schwarz keine Grundlage. Er unterstreicht, dass die im Zuge der Kritik erwähnte Einschränkung bei der Budgetgenehmigung durch die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) sich ausschließlich auf den Finanzhaushalt beziehungsweise auf die Investitionstätigkeit der Stadt Ludwigshafen bezögen. "Seit vielen Jahren ist diese Einschränkung regelmäßig Bestandteil in den Haushaltsverfügungen und den Fraktionen im Stadtrat bekannt."
"Der Hauptgrund dafür ist, dass die Inanspruchnahme der beantragten Investitionskredite beziehungsweise der Auszahlungen für unsere Investitionstätigkeit regelmäßig deutlich unter den Anmeldungen in den Haushaltsplänen zurückgeblieben, obwohl jedes Jahr restriktive Haushaltsberatungen bei der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs stattfinden", hebt Schwarz hervor. Die durchschnittliche Inanspruchnahme-Quote – berechnet für den Zeitraum von 2011 bis 2022 – betrage bezogen auf die Summe der Investitionsermächtigungen im Basishaushaltsplan 62 Prozent. "Es gibt unterschiedliche Gründe dafür, warum die geplanten Projekte nicht oder erst mit erheblichem zeitlichen Verzug umgesetzt werden können. Insbesondere fehlen bei der Verwaltung – aber auch bei den Auftragnehmern – personelle Ressourcen, zudem behindern häufig bürokratische
Herausforderungen den Projektfortschritt", ergänzt der Beigeordnete und Kämmerer. Als aktuelles Beispiel lasse sich die novellierte Schulbau-Richtlinie nennen, die in ihrer Zielrichtung durchaus positiv beurteilt werden könne, da sie der Stadt Ludwigshafen als Schulträgerin ermögliche, auf neue pädagogische Konzepte sowie zeitgemäße Anforderungen bedarfsgerechter und zukunftsorientierter einzugehen. "Wir erwarten allerdings durch die neue Richtlinie, dass zusätzliche Abstimmungsprozesse bei der Realisierung notwendig sind, die zu einem späteren Maßnahmenbeginn und damit auch zu einem verzögerten Finanzmittelabfluss führen könnten."
Die Stadt Ludwigshafen habe aber in jedem Jahr die Möglichkeit, sofern sich die Umsetzung der investiven Projekte entsprechend darstellt, die Kreditgenehmigung auszuweiten und habe davon auch Gebrauch gemacht. "Als Beispiel kann man hier die Nachgenehmigung im Jahr 2019 anführen. Damals wurden in Zusammenhang mit dem Erwerb des Rathaus-Centers rund 13 Millionen Euro zusätzlich zur ursprünglich genehmigten Kreditaufnahme von der ADD freigegeben", ergänzt der Beigeordnete.
"Für die Budgets des Ergebnishaushalts 2024 wurde die Planung vollumfänglich genehmigt und es ist ein Erfolg, dass trotz der dauerhaften Finanzschwäche der Stadt Ludwigshafen ein Zehn-Jahresplan verhandelt werden konnte und wir die Bürger*innen im laufenden Haushaltsjahr nicht mit weiteren Steuererhöhungen konfrontieren mussten", so Kämmerer Schwarz. Dabei sei es den mehrmals geführten Gesprächen mit Land und Aufsichtsbehörde zu verdanken, dass die darüberhinausgehenden Forderungen zur Defizitminderung nicht zur Versagung der Haushaltsgenehmigung geführt haben. Wie bereits durch seine Vorgänger im Amt des Kämmerers wird durch Andreas Schwarz die unzureichende Finanzausstattung der Kommunen immer wieder bemängelt. "Es ist eine große Entlastung, dass das Land Rheinland-Pfalz dem fraktionsübergreifenden politischen Drängen nachgekommen ist und eine Teilentschuldung auf den Weg gebracht hat. Die Stadt Ludwigshafen wird dadurch um rund 565 Millionen Euro an Liquiditätskrediten entlastet. Aus eigener Kraft wird die Stadt Ludwigshafen einen nachhaltig ausgeglichenen Haushalt aber nicht erreichen können. Es wird bereits für den Haushalt 2025 eine große Herausforderung, die geforderte größtmögliche Kraftanstrengung zu erbringen, ohne die Bürger*innen mit schmerzhaften Einschnitten oder Steuererhöhungen belasten zu müssen", betont er.