Neulußheim: Polizei korrigiert Fahrtrichtung nach Auffahrunfall auf der L 560

Neulußheim: Polizei korrigiert Fahrtrichtung nach Auffahrunfall auf der L 560

Neulußheim: Polizei korrigiert Fahrtrichtung nach Auffahrunfall auf der L 560

Nach einem Auffahrunfall auf der L 560 bei Neulußheim hat die Polizei die Fahrtrichtung korrigiert – der Unfall ereignete sich Richtung Mannheim, nicht Richtung Karlsruhe.

Laut einer Mitteilung des Polizeipräsidiums Mannheim vom Dienstag, 07.10.2025, 15:00 Uhr, wurde eine vorangegangene Presseinformation zum Unfall auf der Landesstraße 560 bei Neulußheim im Rhein-Neckar-Kreis berichtigt. Demnach ereignete sich der Auffahrunfall nicht – wie zunächst angegeben – in Fahrtrichtung Karlsruhe, sondern in Richtung Mannheim. Die Polizei hatte zuvor über einen Unfall auf der L 560 informiert, bei dem mehrere Fahrzeuge beteiligt waren. Nun stellte sich heraus, dass die Ortsangabe der Fahrtrichtung in den ersten Pressemeldungen (PM Nr. 1 und PM Nr. 2) unzutreffend war. Die Ermittlungen zum genauen Unfallhergang sowie zu möglichen Ursachen dauern weiterhin an. Weitere Informationen zum Unfallhergang wurden in dieser Korrektur nicht ergänzt.
Hinweis zur Orientierung bei Verkehrsunfällen:
Nach einem Verkehrsunfall ist die richtige Standort- und Richtungsangabe für die Rettungskräfte entscheidend. Autofahrerinnen und Autofahrer sollten daher bei Notrufen möglichst präzise Angaben zu Fahrtrichtung, Kilometrierung oder markanten Punkten (z. B. Abfahrten, Rastplätze, Leitpfosten) machen. So kann die Polizei den Einsatzort schneller erreichen und weitere Unfälle verhindern.