Afrikanische Schweinepest (ASP): An Silvester und Neujahr sind in den
Sperrzonen Feuerwerke erlaubt / Auch die Jagd auf Schwarzwild ist ab die-
sem Wochenende wieder möglich
Für den Rhein-Neckar-Kreis hat das zuständige Veterinäramt heute (Donnerstag,
5. Dezember) zwei neue Allgemeinverfügungen zur Afrikanischen Schweinepest
(ASP) veröffentlicht, die am morgigen Freitag, 6. Dezember, in Kraft treten. In
den neuen Verfügungen geht es im Wesentlichen um Lockerungen beim Jagd-
verbot sowie einer zweitägigen Sonderregelung bezüglich des Feuerwerks an
Silvester bzw. Neujahr.
„Nach wie vor gibt es im Rhein-Neckar-Kreis lediglich ein positiv auf das ASP-
Virus getestetes Wildschwein – unser Schutzkonzept scheint also aufzugehen.
Aus diesem Grund können nun auch in der Sperrzone II wieder Wildschweine
gejagt werden. Auch dies ist ein wichtiger Aspekt der Seuchenbekämpfung. Denn
um die ASP-Maßnahmen langfristig wieder aufheben zu können, ist auch die Re-
duktion des Schwarzwildbestands in der Sperrzone II erforderlich,“ erklärt Doreen
Kuss, Dezernentin für Ordnung und Gesundheit im Landratsamt Rhein-Neckar-
Kreis. Weil nach dem ersten Fund eines mit ASP infizierten Wildschweins vor
knapp vier Monaten seitdem kein zweiter positiver Fall im Rhein-Neckar-Kreis
verzeichnet wurde, ist nun auch klar, dass überall im Landkreis am 31. Dezember
und 1. Januar das Abbrennen von Feuerwerkskörpern – im Rahmen der beste-
henden gesetzlichen Regelungen – erlaubt sein wird, sofern sich an der aktuellen
Lage nichts ändert.
Mit Hochdruck wurden unterdessen in den vergangenen Wochen weitere Elekt-
rozäune und feste Zäune vor allem im nördlichen Teil des Landkreises, entlang
der L 3110 an der Kreisgrenze zu Hessen sowie entlang der Weschnitz, instal-
liert. In diesem Zusammenhang appelliert die Dezernentin an alle Bürgerinnen
und Bürger, Durchlässe und Tore solcher Zaunanlagen immer geschlossen zu
halten und nach dem Öffnen jeweils unverzüglich zu verschließen.
Spezielle Hygienevorschriften für Jägerinnen und Jäger
Ab diesem Wochenende ist fast im kompletten Rhein-Neckar-Kreis wieder die
Schwarzwildjagd erlaubt. Ausnahme bilden kleinere Flächen in Laudenbach (Ge-
biet westlich der A5) und Hemsbach (Gebiet westlich der A5 und nördlich der L
3110) sowie ein kleiner Abschnitt südlich der L 3110 und nördlich der A 659.
Damit es im Fall der Fälle nicht zu einer Seuchenverschleppung kommt, müssen
Jägerinnen und Jäger auch bei der Jagd auf Schwarzwild Biosicherheitsmaßnah-
men beachten und beispielsweise erlegte Wildschweine in auslaufsicheren Be-
hältnissen transportieren. Darüber hinaus gelten besondere Hygienevorschriften
für Gegenstände und Schuhwerk, das zur Jagd verwendet oder später mit Wild-
schweinen in Berührung gekommen ist.
Die Gefahr ist nach wie vor nicht gebannt: Die Öffnung der Jagd auf Schwarzwild
ist Teil der Seuchenbekämpfung – die aus den bisherigen Verfügungen bekann-
ten Maßnahmen wie etwa das Wegegebot im Wald oder die Leinenpflicht für
Hunde gelten unverändert fort. „Der Blick über die Landesgrenze in den Kreis
Bergstraße zeigt, dass das Seuchengeschehen in der Region nach wie vor dy-
namisch ist. Das EU-Recht lässt Lockerungen weiterer Maßnahmen nicht zu. Es
gilt nach wie vor, die Wildschweine nicht aus ihren Revieren zu vertreiben, um
die Seuche nicht zu verschleppen“, so Kuss weiter.
Wildschweinbraten an den Feiertagen problemlos möglich
Menschen können sich nicht mit dem ASP-Virus infizieren – daher ist auch der
Verzehr des Wildschweinbratens an den Feiertagen problemlos möglich. Dr. Do-
minika Hagel, Leiterin des zuständigen Veterinäramts im Landratsamt Rhein-
Neckar-Kreis weist ergänzend darauf hin, dass das Wildschweinfleisch ohnehin
vor dem Verzehr negativ auf das ASP-Virus getestet worden ist.
INFO: Umfassende und aktuelle Informationen über die ASP sowie FAQ und
Links (z. B. zu den Allgemeinverfügungen) unter www.rhein-neckar-kreis.de/asp
sowie unter https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-
tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/afrikani-
sche-schweinepest
(Quelle: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis)