Mannheim: Eichbaum-Insolvenz offiziell eröffnet – was das Verfahren jetzt für Beschäftigte und Gläubiger bedeutet
Das Amtsgericht Mannheim hat das Insolvenzverfahren über die Privatbrauerei Eichbaum eröffnet. Jetzt laufen Fristen für Gläubiger – und die Suche nach einer tragfähigen Lösung.
Mannheim. Das Amtsgericht Mannheim hat zum 1. Januar 2026 das Insolvenzverfahren über die Mannheimer Privatbrauerei Eichbaum eröffnet. Damit ist der Übergang von der vorläufigen Phase in ein reguläres Verfahren vollzogen – ein entscheidender Schritt für Sanierung, Fortführung oder einen möglichen Investoreneinstieg. Nach Angaben aus dem Eröffnungsbeschluss werden Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen fristgerecht anzumelden.
Die wichtigsten Fakten auf einen Blick
Mit der Verfahrenseröffnung werden die nächsten Verfahrensschritte verbindlich geregelt: Forderungen müssen formal angemeldet, Vermögenswerte und Verträge geprüft und die wirtschaftliche Perspektive bewertet werden. In der Praxis bedeutet das: Die Sanierungsoptionen werden nun unter klaren gerichtlichen Rahmenbedingungen weiterverfolgt.
Fristen, Prüfung, Perspektiven: Was jetzt im Verfahren passiert
Im Zentrum der kommenden Wochen stehen die Forderungsanmeldungen der Gläubiger sowie die Auswertung der wirtschaftlichen Unterlagen. Parallel wird bewertet, welche Maßnahmen die Fortführung des Betriebs stützen können – etwa durch Restrukturierung, neue Finanzierung oder einen Verkauf an Investoren. In Insolvenzen dieser Größenordnung wird häufig geprüft, ob der Geschäftsbetrieb stabil weiterlaufen kann, während im Hintergrund an einer tragfähigen Lösung gearbeitet wird.
Warum Eichbaum für Mannheim mehr ist als ein Firmenname
Eichbaum gilt als traditionsreicher Bestandteil der Mannheimer Wirtschaftslandschaft und ist am Standort Mannheim-Wohlgelegen tief verwurzelt. Entsprechend groß ist das öffentliche Interesse: Für die Region geht es nicht nur um ein Unternehmen, sondern auch um Arbeitsplätze, Lieferketten, Gastronomie- und Handelskunden sowie ein Stück lokaler Identität.
Rückblick: Insolvenz in Eigenverwaltung als Sanierungsweg
Bereits Ende Oktober 2025 hatte Eichbaum ein Verfahren in Eigenverwaltung angestoßen. Dieses Instrument soll Unternehmen ermöglichen, sich unter Aufsicht eines gerichtlich bestellten Sachwalters zu sanieren, ohne den Betrieb abrupt zu stoppen. Mit der Eröffnung zum Jahresbeginn ist der formale Startschuss für die nächste Phase gefallen – jetzt zählt, ob die Sanierung wirtschaftlich trägt und ob sich eine Investorenlösung realisieren lässt. Rahmen – die Entscheidung über die Zukunft fällt jedoch im Zusammenspiel von Markt, Sanierungskonzept und Gläubigern.