Mannheim: Geflügelpest bei zwei Wildvögeln bestätigt

Mannheim: Geflügelpest bei zwei Wildvögeln bestätigt

13.11.2025

Mannheim: Geflügelpest bei zwei Wildvögeln bestätigt

Im Stadtkreis Mannheim wurde bei zwei heimischen Wildvögeln das hochpathogene aviäre Influenzavirus (auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt) vom Subtyp H5N1 nachgewiesen. Das Untersuchungsergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) hat die Stadt Mannheim in dieser Woche erhalten. Bei den infizierten Tieren handelt es sich um zwei Kanadagänse, die in Rheinnähe gefunden wurden.

Das Geschehen ist in der aktuellen Vogelgrippesaison bundesweit sehr dynamisch und das Friedrich-Loeffler-Institut schätzt das Risiko einer Ausbreitung der Geflügelpest insgesamt als hoch ein. Die Stadtverwaltung Mannheim hat in Abstimmung mit dem Ministerium für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz die Lage bewertet und ist zu der Einschätzung gekommen, dass eine Aufstallungspflicht notwendig ist, um eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe zu vermeiden. Geflügel darf demnach nur in geschlossenen Ställen, Volieren oder Schutzvorrichtungen, die den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern, gehalten werden. Der genaue Geltungsbereich kann hier eingesehen werden. Die Aufstallungspflicht gilt ab dem 14. November 2025.

Alle Geflügelhalterinnen und -halter werden zudem dringend aufgerufen, die in Baden-Württemberg geltenden Biosicherheitsmaßnahmen zu Verhinderung eines Geflügelpesteintrags weiter strikt einzuhalten. Das Veterinäramt wird die Entwicklung genau beobachten und bei Bedarf weitere Maßnahmen ergreifen.

Da die Geflügelpest in Europa im vergangenen Jahr ganzjährig und nicht nur saisonal festgestellt wurde, ist es aktuell besonders wichtig, die Biosicherheitsmaßnahmen fortlaufend konsequent einzuhalten. Das bedeutet insbesondere, dass bei Auslauf- und Freilandhaltungen direkte und indirekte Kontakte des Geflügels und sonstiger gehaltener Vögel mit Wildvögeln unbedingt verhindert werden müssen. Generell gilt, dass die nach dem Tiergesundheitsrecht vorgegebenen Biosicherheitsbestimmungen, wie beispielsweise Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen, konsequent eingehalten werden. Biosicherheit bedeutet, dass die Geflügelhaltungen und Bestände sonstiger gehaltener Vögel, insbesondere auch von Hobby- und Freizeithaltungen, vor einem Seucheneintrag geschützt werden. Hierzu sind die Tierhalter nach dem Tiergesundheitsrecht verpflichtet.

Folgende Biosicherheitsmaßnahmen werden insbesondere empfohlen:

  • Kein direkter oder indirekter Kontakt gehaltener Tiere mit Wildvögeln
  • Betreten der Haltungseinrichtungen nur mit stallspezifischer Kleidung bzw. Schutzkleidung einschließlich Wechsel des Schuhwerks
  • Waschen der Hände mit Wasser und Seife vor dem Betreten und nach dem Verlassen der Haltungseinrichtung
  • Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, die mit Geflügel in Berührung kommen können, für Wildvögel unzugänglich aufbewahren
  • Füttern von Geflügel bei Auslauf- oder Freilandhaltung ausschließlich im Stall
  • Tränken nur mit Leitungswasser
  • Betriebsfremde Personen und Haustiere von den Ställen fernhalten
  • Nur Zukauf gesunder Tiere aus unverdächtiger Herkunft

Darüber hinaus ist insbesondere beim Zukauf von Geflügel über sogenannte mobile Geflügelhändler bzw. über mobile Standorte erhöhte Vorsicht geboten, wie das Ausbruchsgeschehen in Deutschland immer wieder zeigt. Der Zukauf aus unklaren Herkünften oder Restriktionszonen ist unbedingt zu vermeiden.

Monitoring in Baden-Württemberg

Die Vogelgrippe entwickelt sich dynamisch. Jetzt kommt es darauf an, das Geschehen genau zu beobachten. Daher wurden das landesweit etablierte aktive Monitoring, bei dem erlegte Wildvögeln untersucht werden, und das passive Monitoring, bei dem tot aufgefundene Wildvögel auf Vogelgrippe untersucht werden, weiter ausgebaut. Eingebunden sind Jägerinnen und Jäger, Naturschutz-, und Vogelschutzverbände, sowie die örtlichen Polizeibehörden.

Gesundheitliche Einschätzung und richtiger Umgang mit tot aufgefundenen Vögeln

Für die allgemeine Bevölkerung schätzt das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko einer Ansteckung als gering ein. In Deutschland ist bislang kein Fall einer Infektion beim Menschen bekannt geworden. Bürger sollten Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, nicht anfassen oder mitnehmen. Wenn es sich dabei um wildlebende Möwen, Wasservögel, Greifvögel, Rabenvögel oder Reiher handelt, ist das Tier unter Angabe des Fundorts dem Veterinäramt zu melden. In Mannheim sind Meldungen unter Nennung des genauen Fundortes (idealerweise mit GPS-Daten) per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. möglich. Die Kadaver werden nach Eingang einer Meldung zeitnah geborgen und der Untersuchung zugeführt.

Alle anderen Vogelarten wie z.B. Tauben oder Spatzen stehen derzeit nicht im unmittelbaren Fokus. Die Verwaltung bittet darum, von Meldungen dieser Vogelarten im Zusammenhang mit der Vogelgrippe abzusehen, sofern es sich nicht um gehäufte Todesfälle handelt. Wie mit einzelnen tot aufgefundenen Tieren umzugehen ist, ist auf www.mannheim.de/de/tote-tiere nachzulesen.

Eine aktuelle Übersicht über die Ausbrüche der Vogelgrippe / Geflügelpest bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln finden sich beim Friedrich-Loeffler-Institut im TSIS -TierSeuchenInformationsSystem.