Die Preisanpassung erfolgt nach der Preisanpassungsklausel: Der Fernwärmepreis
steigt im Durchschnitt um ca. 3,4 Prozent.
Zum 1. Juli 2024 werden für Mannheim, Brühl und Ketsch die Fernwärmepreise
angepasst. Die Verbrauchspreise werden dabei um etwa 3,1 Prozent erhöht. Konkret
steigt der Verbrauchspreis um 0,25 ct/kWh auf 8,35 ct/kWh (netto) bzw. 9,94 ct/kWh
(brutto). Die Erhöhung beim Service- und Verrechnungspreis liegt bei rund 4,2 Prozent.
Gerechnet auf den Beispielfall eines 3-Personen-Haushalts bedeutet dies eine Steigerung
um 3,4 Prozent bzw. 3,54 Euro pro Monat. Sowohl im bundesweiten als auch regionalen
Vergleich hält die Fernwärme von MVV weiterhin ihr attraktives Preisniveau im unteren
Mittelfeld.
Preisanpassungen erfolgen anhand von festgelegten Preisanpassungsklauseln jeweils
zum 1. Juli eines Jahres und ergeben sich auf Basis von Indizes aus dem
zurückliegenden Kalenderjahr. Dabei werden die Kosten der Erzeugung
und Bereitstellung der Fernwärme sowie die Entwicklung auf dem Wärmemarkt in einer
Formel abgebildet. Somit ist klar geregelt, auf welcher Grundlage und zu welchem
Zeitpunkt sich die Preise ändern. In die Formeln fließen vom statistischen Bundesamt in
Wiesbaden unabhängig festgestellten Jahresindizes ein. Die Anpassung des
Fernwärmepreises gilt für Mannheim, Brühl und Ketsch.
MVV befindet sich hinsichtlich der geplanten Vergrünung der Fernwärme bis 2030 weiter
auf Kurs. Dies zeigt sich auch durch eine im Jahr 2024 erreichte verbesserte Zertifizierung
der Fernwärme von MVV: Durch die Vergrünung verbessert sich der Primärenergiefaktor
(PEF). Der Primärenergiefaktor beschreibt das Verhältnis von eingesetzter Primärenergie
zu abgegebener Nutzenergie und damit, wie viel Primärenergie für die Wärme im
Energiemix verbraucht wird. Der verbesserte Primärenergiefaktor hilft
Immobilieneigentümern vor allem bei Um- und Neubauten, da der Primärenergiebedarf
unter anderem auch den Energieausweis einer Immobilie beeinflusst.