Die örtliche Vereinbarung, in der die Bezuschussung der freien und privat-gewerblichen Träger von Kindertageseinrichtungen in Heidelberg geregelt ist, muss fortgeschrieben werden. Grund hierfür ist in erster Linie der höhere Personalbedarf in den Kindertageseinrichtungen. Im laufenden Jahr 2016 führt dies zu Mehrkosten von insgesamt 330.000 Euro. In den Folgejahren muss die Stadt Heidelberg hierfür etwa eine Million Euro jährlich zusätzlich aufwenden. Dem Abschluss der Fortschreibung der Rahmenvereinbarung hat der Gemeinderat am 16. Juni zugestimmt.
Aktuell gibt es in Heidelberg neben den 24 städtischen Kindertageseinrichtungen ungefähr 100 Kindertageseinrichtungen von 40 verschiedenen freien oder privat-gewerblichen Trägern. Die finanzielle Förderung der Kindertageseinrichtungen ist im Kindertagesbetreuungsgesetz geregelt. Demnach sind die Kommunen verpflichtet, für die in die Bedarfsplanung aufgenommenen Einrichtungen einen Zuschuss in Höhe von mindestens 63 Prozent der Betriebsausgaben der Kin-dergärten und mindestens 68 Prozent der Betriebsausgaben der Kinderkrippen zu gewähren.