Thema im Bau- und Umweltausschuss am 5. April
Die Stadt Heidelberg verfolgt seit mehreren Jahren das Ziel, die städtebauliche Entwicklung Neuenheims durch Bebauungspläne und Erhaltungssatzungen zu ordnen. Bisher sind zwei Erhaltungssatzungen aufgestellt worden, um die städtebauliche Gestalt des Stadtteils zu schützen: eine für den alten Dorfkern im Bereich um die Schulzengasse und eine für den Bereich zwischen Mönchhofstraße und Hainsbachweg sowie zwischen Quinckestraße und Bergstraße. Um künftig auch den Bereich Neuenheim Mitte planungsrechtlich zu sichern, schlägt die Verwaltung vor, für das Gebiet einen Bebauungsplan aufzustellen. Das Thema wird am Dienstag, 5. April 2016, erstmals im Bau- und Umweltausschuss diskutiert. Am 28. April 2016 soll der Gemeinderat über die Aufstellung des Bebauungsplans entscheiden.
Mit dem Bebauungsplan „Neuenheim Mitte – Quinckestraße bis Bergstraße“ soll die künftige bauliche Entwicklung des Gebiets, das sich durch eine heterogene städtebauliche Struktur auszeichnet, geordnet sowie die städtebaulich-gestalterischen und freiraumplanerischen Qualitäten gesichert und weiterentwickelt werden. Die Wohnfunktion des Gebiets soll gestärkt werden. Einzelne Bereiche, für die es bereits rechtskräftige Satzungen gibt, sollen überplant werden, wie zum Beispiel der Bebauungsplan „Mönchhof – Quinckestraße“ von 1964. Die Ziele der Erhaltungssatzung „Neuenheim – Alter Dorfkern im Bereich um die Schulzengasse“ sollen Bestandteil des Bebauungsplans werden.