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Sommertagszug – Was gilt es zu beachten?

StadtHockenheimSommertagszug – Was gilt es zu beachten?

Beim diesjährigen Sommertagszug am Sonntag, den 6. April 2025, ziehen ab 14:00 Uhr zahlreiche Kinder in einer bunten Parade durch die Hockenheimer Straßen. Ihr Ziel ist der Gartenschaupark, um dort den Winter, symbolisch durch einen Schneemann dargestellt, zu verbrennen. Um einen reibungslosen Ablauf des Umzugs zu gewährleisten, gilt es, ein paar Regelungen zu beachten:

Am Sonntag, den 6. April 2025, von 08:00 bis 16:00 Uhr herrscht auf dem kompletten Hockenheimer Marktplatz ein absolutes Haltverbot. Auch in der Wilhelm-Leuschner-Straße sowie der Blumenstraße herrscht am Umzugstag von 12:00 bis 17:00 Uhr ein beidseitiges Haltverbot. Darüber hinaus wird die Parkstraße zwischen der Heidelberger Straße und der Rathausstraße am Sonntag, den 6. April 2025, zwischen 12:00 Uhr und 16:00 Uhr gesperrt, auch hier gilt in diesem Zeitraum ein Haltverbot. Das Haltverbot umfasst auch die Parkplätze vor der Pestalozzi-Schule und den Busparkstreifen in der Parkstraße.

Weitere Informationen zum Sommertagszug finden Sie auf der Homepage des Hockenheimer Marketingvereins: https://hockenheimer-marketing-verein.de/

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