Mannheim: Kfz-Versicherung wechseln – worauf Autofahrer jetzt achten sollten
Bis zum 30. November können viele Autofahrer ihre Kfz-Versicherung kündigen. Wer jetzt vergleicht, kann sparen – sollte aber genau auf die Leistungen achten.
Leistungen genau vergleichen
Die Kfz-Haftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben, Voll- und Teilkasko sind freiwillige Zusatzbausteine. In den Details unterscheiden sich die Tarife teils deutlich. Ein Vergleich der Leistungen ist daher entscheidend, um im Ernstfall optimal abgesichert zu sein. Wichtige Kriterien beim Vergleich:- Selbstbeteiligung: In der Haftpflicht nicht vorgesehen, in der Kasko meist frei wählbar. Höhere Selbstbeteiligung senkt den Beitrag, erhöht aber den Eigenanteil im Schadensfall.
- Versicherungssumme: Empfohlen werden mindestens 100 Millionen Euro pauschal und 15 Millionen Euro pro geschädigter Person.
- Grobe Fahrlässigkeit: Ein guter Tarif zahlt auch, wenn grob fahrlässig gehandelt wurde – etwa bei einem Rotlichtverstoß.
- Wildunfälle & Marderbisse: Prüfen, ob alle Tierarten und auch Folgeschäden abgedeckt sind.
- Zusatzleistungen: Schutzbrief, Fahrerschutz oder Verkehrsrechtsschutz können je nach Fahrverhalten sinnvoll sein.
Preis allein ist nicht alles
Vergleichsportale werben oft mit großen Einsparungen, doch die tatsächliche Ersparnis hängt von vielen Faktoren ab – etwa Fahrzeugtyp, Wohnort oder Schadenfreiheitsklasse. Außerdem sind nicht alle Anbieter in den Portalen gelistet. Wer nur auf den Preis schaut, riskiert, bei den Leistungen Abstriche zu machen. Entscheidend ist, wie schnell und fair eine Versicherung im Schadensfall reagiert. „Die Schadensregulierung zeichnet sich bei der LVM durch eine hohe fachliche Kompetenz der persönlich ansprechbaren und qualifizierten Schadenregulierer aus“, sagt Matthias Baumeister, Leiter Spezialschaden und Grundsatz im Bereich Kraftfahrt bei der LVM. Der LVM-SchadenService umfasst unter anderem Hol- und Bringservice, Ersatzwagen und eine Update-Garantie für Tarifleistungen.Fristen und Sonderkündigungen beachten
Der übliche Stichtag für die Kündigung ist der 30. November. Einige Policen laufen jedoch unterjährig, weshalb sich ein Blick in den Vertrag lohnt. Ein Sonderkündigungsrecht besteht zudem bei Beitragserhöhungen, nach einem Schaden oder beim Verkauf des Fahrzeugs.Besonderheiten bei Elektroautos
Für E-Autos gelten in der Haftpflicht dieselben Regeln wie für Verbrenner, Unterschiede zeigen sich aber in der Kaskoversicherung. Hier sollten Akkuschäden durch Brand, Kurzschluss oder Marderbiss ebenso abgedeckt sein wie Schäden an Wallbox oder Ladekabel. Auch Hackerangriffe können mitversichert sein – je nach Anbieter. Wichtig ist die Höhe der Erstattungssummen, da Akkus besonders teuer sind.Hinweis für Versicherungswechsler
Die Kündigung muss bis spätestens 30. November beim bisherigen Versicherer eingehen – am besten per Einschreiben oder digital mit Eingangsbestätigung. Wer nahtlos wechseln will, sollte den neuen Vertrag bereits vor der Kündigung abgeschlossen haben, um eine Versicherungslücke zu vermeiden.