Ludwigshafen: Fahrer ignoriert Polizeiwagen mit Blaulicht und Martinshorn auf der A65

Ludwigshafen: Fahrer ignoriert Polizeiwagen mit Blaulicht und Martinshorn auf der A65

 

Ein Kleintransporter-Fahrer hat auf der A65 einem Polizeifahrzeug auf Einsatzfahrt über mehrere Kilometer keine freie Bahn geschaffen. Die Polizei leitete anschließend ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Ein Verkehrsteilnehmer ist am Donnerstag (19. Juni 2026) auf der Autobahn 65 von der Polizei kontrolliert worden, nachdem er einem Einsatzfahrzeug trotz eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn über einen längeren Streckenabschnitt keinen Vorrang gewährt haben soll.

Nach Angaben der Polizeidirektion Ludwigshafen befanden sich die Beamten gegen 11.40 Uhr mit einem Streifenwagen auf einer Einsatzfahrt in Richtung Haßloch. Vor dem Polizeifahrzeug fuhr ein Kleintransporter auf dem linken Fahrstreifen.

Trotz der deutlich erkennbaren optischen und akustischen Sondersignale machte der Fahrer nach bisherigen Erkenntnissen über mehrere Kilometer hinweg keinen Platz. Dadurch konnte das Einsatzfahrzeug seine Fahrt nicht wie vorgesehen fortsetzen.

Kontrolle auf Rastplatz

Da der ursprüngliche Einsatz während der Anfahrt beendet wurde, konnten die Beamten den Fahrer des Kleintransporters wenig später auf einem Rastplatz kontrollieren.

Der Mann erklärte gegenüber der Polizei, er habe das Einsatzfahrzeug aufgrund laut eingestellter Musik nicht wahrgenommen. Gegen ihn wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Polizei erinnert an Vorrang für Einsatzfahrzeuge

Die Polizei weist darauf hin, dass Verkehrsteilnehmer bei Blaulicht und Martinshorn unverzüglich freie Bahn schaffen müssen. Hierzu gehört es, die Geschwindigkeit anzupassen, die Verkehrssituation aufmerksam zu beobachten und – soweit gefahrlos möglich – nach rechts auszuweichen beziehungsweise eine Rettungsgasse zu bilden.

Laute Musik oder andere Ablenkungen können dazu führen, dass wichtige Warnsignale zu spät erkannt werden und Einsatzfahrzeuge behindert werden.

Hinweis: Wer Einsatzfahrzeugen mit Blaulicht und Martinshorn nicht unverzüglich freie Bahn verschafft, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Im Ernstfall können dadurch wertvolle Minuten verloren gehen, die für Menschen in Not entscheidend sein können.