Ludwigshafen: Testkäufe von Feuerwerkskörpern decken Verstöße auf

Ludwigshafen: Testkäufe von Feuerwerkskörpern decken Verstöße auf

Ludwigshafen: Testkäufe von Feuerwerkskörpern decken Verstöße auf

Bei gemeinsamen Testkäufen rund um den Jahreswechsel stellten Polizei und Stadt Ludwigshafen zahlreiche Verstöße gegen Jugendschutz- und Sprengstoffvorschriften fest.

Am Dienstag, 30. Dezember 2025, führten Polizeikräfte des Sachgebiets Jugendkriminalität gemeinsam mit Mitarbeitenden des Kommunalen Vollzugsdienstes der Stadt Ludwigshafen sowie Schülerinnen und Schülern der Höheren Berufsfachschule, Bildungsgang Polizei und Verwaltung, Testkäufe von Feuerwerkskörpern durch. Ziel der Aktion war die Überprüfung der Einhaltung gesetzlicher Regelungen beim Verkauf von Silvesterfeuerwerk und nikotinhaltigen Produkten. Die jugendlichen Testkäufer versuchten in insgesamt zwölf Geschäften Feuerwerkskörper der Kategorie F2 und/oder nikotinhaltige Produkte zu erwerben. In neun Geschäften wurden die gesetzlichen Vorgaben nicht eingehalten. In fünf Fällen verkauften die Verantwortlichen Feuerwerkskörper an Minderjährige, in vier weiteren Fällen nikotinhaltige Produkte. In der Folge wurden fünf Verstöße gegen das Sprengstoffgesetz eingeleitet.
Hintergrund:
Zu Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 zählen unter anderem Kanonenschläge, Batterien und Raketen. Sie sind ausschließlich zur Verwendung im Freien bestimmt und dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Der Verkauf ist gesetzlich auf den Zeitraum vom 29. bis 31. Dezember beschränkt.
Hinweis der Polizei:
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Verstöße gegen die Verkaufs- und Abgaberegeln können empfindliche Bußgelder und weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.