Ludwigshafen: Testkäufe von Feuerwerkskörpern decken Verstöße auf
Bei gemeinsamen Testkäufen rund um den Jahreswechsel stellten Polizei und Stadt Ludwigshafen zahlreiche Verstöße gegen Jugendschutz- und Sprengstoffvorschriften fest.
Hintergrund:
Zu Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 zählen unter anderem Kanonenschläge, Batterien und Raketen. Sie sind ausschließlich zur Verwendung im Freien bestimmt und dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Der Verkauf ist gesetzlich auf den Zeitraum vom 29. bis 31. Dezember beschränkt.
Zu Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 zählen unter anderem Kanonenschläge, Batterien und Raketen. Sie sind ausschließlich zur Verwendung im Freien bestimmt und dürfen nur an Personen ab 18 Jahren verkauft werden. Der Verkauf ist gesetzlich auf den Zeitraum vom 29. bis 31. Dezember beschränkt.
Hinweis der Polizei:
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Verstöße gegen die Verkaufs- und Abgaberegeln können empfindliche Bußgelder und weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Verstöße gegen die Verkaufs- und Abgaberegeln können empfindliche Bußgelder und weitere rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.