Mannheim/BAB 6: Autofahrer unter Drogeneinfluss gefährdet Verkehr auf der A6

Mannheim/BAB 6: Autofahrer unter Drogeneinfluss gefährdet Verkehr auf der A6

 

Ein 29-jähriger Autofahrer soll auf der A6 bei Mannheim unter Drogeneinfluss unterwegs gewesen sein und dabei mehrere Verkehrsteilnehmer gefährdet haben. Die Autobahnpolizei leitete umfangreiche Ermittlungen ein.

Mehrere Zeugen verständigten am Samstagnachmittag, 14. Juni 2026, die Polizei wegen eines auffällig fahrenden Autos auf der Autobahn 6. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Mannheim war das Fahrzeug gegen 15 Uhr zwischen der Anschlussstelle Mannheim/Schwetzingen und dem Autobahnkreuz Mannheim unterwegs.

Nach bisherigen Erkenntnissen fuhr der Wagen in starken Schlangenlinien über die Fahrbahn und benötigte zeitweise zwei Fahrstreifen gleichzeitig. Zeugen berichteten zudem, dass es mehrfach beinahe zu Verkehrsunfällen gekommen sei, die andere Verkehrsteilnehmer nur durch schnelle Ausweichmanöver verhindern konnten.

Zwei Streifen der Autobahnpolizei konnten das Fahrzeug schließlich einholen und zur Dienststelle begleiten.

Drogenverdacht bestätigt sich

Bei der Kontrolle ergaben sich deutliche Hinweise darauf, dass der 29-jährige Fahrer unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Ein Drogenvortest konnte nach Angaben der Polizei nicht ordnungsgemäß durchgeführt werden, da der Mann versucht haben soll, die Speichelprobe zu manipulieren. Daraufhin wurde eine Blutentnahme angeordnet.

Zusätzlich fanden die Beamten im Fahrzeug eine kleine Menge Kokain.

Auch die Beifahrerin stand erheblich unter Alkoholeinfluss. Bei ihr wurde ein Wert von mehr als 2,2 Promille festgestellt.

Ermittlungen wegen mehrerer Delikte

Die Weiterfahrt wurde beiden Personen untersagt. Die Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt. Auch der Führerschein des 29-Jährigen sollte eingezogen werden, konnte jedoch nicht aufgefunden werden.

Die Autobahnpolizei Mannheim ermittelt nun wegen des Verdachts der Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss sowie wegen des Besitzes von Betäubungsmitteln. Darüber hinaus besteht der Verdacht des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Die Ermittlungen dauern an.

Für den Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Hinweis: Wer unter dem Einfluss von Drogen ein Fahrzeug führt, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Bereits geringe Mengen berauschender Substanzen können Reaktionsvermögen, Wahrnehmung und Urteilsfähigkeit erheblich beeinträchtigen.