Mannheim: Gestohlenen E-Scooter genutzt – Polizei nimmt zwei Tatverdächtige fest

Mannheim: Gestohlenen E-Scooter genutzt – Polizei nimmt zwei Tatverdächtige fest

 

Zwei Männer sollen am Sonntagmorgen in der Mannheimer Innenstadt einen E-Scooter gestohlen haben. Einer der Tatverdächtigen versuchte anschließend, mit dem Fahrzeug vor der Polizei zu flüchten.

Aufmerksame Zeugen haben am frühen Sonntagmorgen, 15. Juni 2026, in der Mannheimer Innenstadt einen mutmaßlichen Diebstahl beobachtet und die Polizei verständigt. Nach Angaben des Polizeipräsidiums Mannheim sollen zwei Männer gegen 6:30 Uhr im Bereich des Quadrats K 4 einen E-Scooter entwendet haben.

Die Zeugen bemerkten, wie sich die beiden Männer an dem Fahrzeug zu schaffen machten und anschließend mit dem E-Scooter in der nahegelegenen Dalberg-Unterführung verschwanden. Eine alarmierte Polizeistreife konnte die Verdächtigen kurze Zeit später beim Verlassen der Unterführung auf Höhe des Luisenrings antreffen.

Während ein 27-jähriger Mann unmittelbar festgenommen werden konnte, versuchte sein 37-jähriger Begleiter nach bisherigen Erkenntnissen mit dem E-Scooter zu flüchten. Nach einer kurzen Verfolgung zu Fuß gelang es den Beamten jedoch, auch ihn festzunehmen.

Weitere Verstöße festgestellt

Im Rahmen der Ermittlungen ergaben sich Hinweise darauf, dass der 37-Jährige unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Aufgrund seines Zustands konnte vor Ort kein Drogenvortest durchgeführt werden. Die Polizei veranlasste daraufhin die Entnahme einer Blutprobe.

Zudem stellte sich heraus, dass für den E-Scooter kein gültiger Versicherungsschutz bestand. Das Fahrzeug wurde sichergestellt und soll dem rechtmäßigen Eigentümer zurückgegeben werden.

Mehrere Ermittlungsverfahren eingeleitet

Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurden beide Männer wieder auf freien Fuß gesetzt.

Gegen die beiden Tatverdächtigen wird nun wegen des Verdachts des Diebstahls ermittelt. Gegen den 37-Jährigen laufen darüber hinaus Ermittlungen wegen des Verdachts der Teilnahme am Straßenverkehr unter Drogeneinfluss sowie wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.

Für beide Beschuldigte gilt bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung die Unschuldsvermutung.

Hinweis: E-Scooter dürfen im öffentlichen Straßenverkehr nur mit gültigem Versicherungsschutz genutzt werden. Zudem können Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss straf- oder bußgeldrechtliche Folgen nach sich ziehen.