Mannheim: Spurwechsel über durchgezogene Linie endet mit 6.000 Euro Schaden
In Mannheim-Wallstadt kam es am Dienstagnachmittag zu einem Unfall, weil eine Autofahrerin verbotenerweise die Spur wechselte. Verletzt wurde niemand, der Sachschaden ist jedoch beträchtlich.
Wie das Polizeipräsidium Mannheim mitteilt, ereignete sich der Unfall am Dienstag (14.10.2025) gegen 14:15 Uhr auf dem Wingertsbuckel in Mannheim-Wallstadt. Eine 53-jährige Mercedes-Fahrerin und ein gleichaltriger BMW-Fahrer waren in Richtung Wallstadt unterwegs. Der BMW-Fahrer wollte nach rechts in die Sudetenstraße abbiegen und fuhr dazu auf die entsprechende Abbiegespur. Die Mercedes-Fahrerin, die sich zunächst auf der Geradeausspur befand, entschied sich kurzfristig ebenfalls für das Abbiegen und wechselte dabei verbotenerweise über eine durchgezogene Linie den Fahrstreifen. Es kam zur Kollision beider Fahrzeuge. Beide Autos blieben fahrbereit, sodass die Beteiligten nach der Unfallaufnahme ihre Fahrt fortsetzen konnten. Der entstandene Sachschaden beläuft sich laut Polizei auf rund 6.000 Euro. Verletzt wurde niemand.
Hinweis: Durchgezogene Linien – das gilt im Straßenverkehr
Kein Spurwechsel erlaubt: Eine durchgezogene Linie darf nicht überfahren werden – sie trennt den Verkehr eindeutig.
Ausnahme: Nur in seltenen Fällen (z. B. zur Vermeidung einer Gefahr) ist das kurzfristige Überfahren zulässig.
Bußgeld und Punkte: Wer eine durchgezogene Linie überfährt, riskiert ein Bußgeld von 100 Euro und einen Punkt in Flensburg.
Sicher abbiegen: Frühzeitig einordnen und auf den fließenden Verkehr achten, um riskante Manöver zu vermeiden.
Weitere Informationen zu Verkehrsregeln und Bußgeldern finden Sie auf bussgeldkatalog.org.