Die Stadt Heidelberg weist darauf hin, dass seit 1. November 2015 ein neues Bundesmeldegesetz gilt. Damit ist die Mitwirkung der Vermieterin/des Vermieters bei der An- und Ummeldung – die sogenannte Wohnungsgeberbestätigung – wieder eingeführt worden. Das bedeutet, dass bei jeder Anmeldung (Zuzug nach Heidelberg) und Ummeldung (Wohnungswechsel innerhalb Heidelbergs oder Umzug in eine andere Wohnung innerhalb des bisher bewohnten Hauses) eine Bestätigung der Vermieterin/des Vermieters vorgelegt werden muss. Der Vermietende ist verpflichtet, eine solche Bestätigung auszustellen. Zudem ist er berechtigt, bei der Meldebehörde nachzufragen, ob sich die Mieterin oder der Mieter ordnungsgemäß angemeldet hat.
Bei einer Abmeldung ist ebenfalls eine solche Bescheinigung vorzulegen. Allerdings ist eine Abmeldung nur noch dann notwendig, wenn man ins Ausland zieht oder eine Zweitwohnung aufgibt. Vordrucke für die Wohnungsgeberbestätigung können im Internet unter www.heidelberg.de/formulare heruntergeladen werden.