Heidelberg: Neues Haus des Jugendrechts offiziell übergeben
In Heidelberg-Rohrbach-Süd wurden am Freitag die Räumlichkeiten des neuen Hauses des Jugendrechts feierlich übergeben. Justiz, Polizei und Jugendhilfe arbeiten dort künftig unter einem Dach.
Am Freitag, 23. Januar 2026, fand in der Haberstraße 3 im Gewerbegebiet Rohrbach-Süd die feierliche Übergabe der Räumlichkeiten für das Haus des Jugendrechts Heidelberg und Rhein-Neckar-Kreis statt. In der Einrichtung arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der Staatsanwaltschaft Heidelberg, der Jugendhilfe der Stadt Heidelberg und des Rhein-Neckar-Kreises sowie Mitarbeitende des Polizeipräsidiums Mannheim künftig eng zusammen.
Ziel des Hauses des Jugendrechts ist es, junge Menschen frühzeitig vor einem Abgleiten in die Kriminalität zu bewahren und sie im Rahmen des Jugendstrafverfahrens wirksam zu begleiten. Durch die räumliche Zusammenführung der beteiligten Institutionen sollen Verfahren beschleunigt, Maßnahmen besser abgestimmt und Hilfsangebote gezielt eingesetzt werden.
Justizministerin Marion Gentges würdigte bei der Übergabe die Bedeutung der Einrichtung. Sie verwies darauf, dass Baden-Württemberg vor über 25 Jahren mit diesem Modell begonnen habe und inzwischen landesweit 14 Häuser des Jugendrechts etabliert seien. Die Einrichtungen stünden für eine schnelle und konsequente Reaktion auf Jugendkriminalität und kombinierten Sanktionierung mit frühzeitiger Unterstützung.
Auch Staatssekretär Thomas Blenke MdL hob die Vorteile der behördenübergreifenden Zusammenarbeit hervor. Kurze Wege und eine enge Abstimmung ermöglichten es, sehr früh auf problematische Entwicklungen zu reagieren und jungen Menschen eine neue Perspektive zu eröffnen.
Bereits am 8. April 2024 hatten der Leitende Oberstaatsanwalt Andreas Herrgen, Landrat Stefan Dallinger, Oberbürgermeister Prof. Dr. Eckart Würzner und Polizeipräsidentin Ulrike Schäfer die Kooperationsvereinbarung für das Haus des Jugendrechts unterzeichnet. Nach längerer Suche wurde schließlich ein geeignetes Gebäude gefunden, das seit Mai 2025 bereits genutzt wird.
Landrat Stefan Dallinger betonte, dass das Haus des Jugendrechts nicht nur für das Stadtgebiet Heidelberg, sondern auch für große Teile des Rhein-Neckar-Kreises zuständig sei. Stadt und Landkreis verstünden sich dabei als gemeinsamer Sozialraum innerhalb der Metropolregion.
Heidelbergs Oberbürgermeister Eckart Würzner unterstrich den präventiven Ansatz der Einrichtung. Die enge Zusammenarbeit von Jugendhilfe, Justiz und Polizei ermögliche ein abgestimmtes Handeln mit dem Ziel, negative Entwicklungen zu stoppen, junge Menschen zu stabilisieren und ihnen neue Perspektiven zu eröffnen.
Im Jugendstrafverfahren steht der Erziehungsgedanke im Vordergrund. Während Polizei und Staatsanwaltschaft für die Aufklärung und Verfolgung von Straftaten zuständig sind, begleitet die Jugendhilfe die Jugendlichen und Heranwachsenden über das gesamte Verfahren hinweg. Sie berät die Betroffenen und ihre Erziehungsberechtigten, schätzt Unterstützungsbedarfe ein und bringt sozialpädagogische Einschätzungen in die Verfahren ein.