Ab dem 1. Januar 2025 ändert sich die Höhe der Grundsteuer bundesweit. Die Grundsteuer ist eine Steuer, die alle zahlen müssen, die ein Grundstück besitzen. Vermietende können die Kosten auf die Mietenden umlegen. Die Städte und Gemeinden sind für die Erhebung der Steuer verantwortlich. Im Laufe des Jahres 2022 werden alle Grundsteuerpflichtigen von der Finanzverwaltung durch eine Allgemeinverfügung dazu aufgefordert, eine Erklärung zu ihrem Grundbesitz abzugeben. Grundstücksbesitzende müssen das Aktenzeichen des Grundstücks, die Grundstücksgröße und den Bodenrichtwert über die Steuererklärung angeben. 2025 teilen die Städte und Gemeinde über einen Steuerbescheid die neu berechnete Höhe der Steuer mit.
Der neue Grundsteuerwert berechnet sich aus dem Bodenrichtwert und der Grundstücksgröße. Der Bodenrichtwert wird durch die Lage des Grundstücks ermittelt und muss in 2022 von den Gemeinden und Städten veröffentlicht werden. Grundstücke, die vorwiegend Wohnungsbebauung haben, werden geringer besteuert. Wie der Zustand der Gebäude ist, wird nicht bewertet, es geht nur um die Bodenfläche. Inwieweit sich die Neubewertung auf die Höhe der Steuer auswirken, kann bislang noch nicht gesagt werden.
5,6 Millionen Grundstücke in Baden-Württemberg werden neu bewertet
In Baden-Württemberg gibt es rund 5,6 Millionen Grundstücke, die jetzt neu bewertet werden müssen. Grund für die Erneuerung ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Bislang wurde für die Berechnung der Grundsteuer Werte von 1964 zu Grunde gelegt. Das hat das Gericht als verfassungswidrig erklärt, sodass der Bund die Berechnung der Grundsteuer bis Ende 2019 neu regeln musste. Im November 2020 hat der Landtag von Baden-Württemberg das Landesgrundsteuergesetz mit den neuen Regeln vom Bund verabschiedet. In der Übergangszeit bis Ende 2024 werden noch die alten Werte genutzt. In Zeitabständen von sieben Jahren sollen die Grundsteuerwerte regelmäßig aktualisiert werden. Dafür soll in naher Zukunft ein voll automatisches Bewertungsverfahren eingesetzt werden, das jedoch für die Erhebung in den nächsten Jahren noch nicht zur Verfügung steht.
Weitere Informationen sind online auf der Webseite der Stadt Heidelberg unter www.heidelberg.de/bekanntmachungen > Steuerrecht - Bekanntmachungen zu finden und auf der Webseite des Landes unter undefined