Karlsruhe-Durlach: 5.000 Euro Belohnung nach Brückensturz eines Jugendlichen ausgelobt

Karlsruhe-Durlach: 5.000 Euro Belohnung nach Brückensturz eines Jugendlichen ausgelobt

 

Mehr als ein Jahr nach dem schweren Sturz eines 15-Jährigen von einer Brücke in Karlsruhe-Durlach intensivieren Staatsanwaltschaft und Polizei ihre Ermittlungen. Für entscheidende Hinweise wurde nun eine Belohnung ausgesetzt.

Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe und das Polizeipräsidium Karlsruhe setzen ihre Ermittlungen zu einem schweren Vorfall aus dem Februar 2025 mit Nachdruck fort. Im Mittelpunkt steht der Sturz eines damals 15-jährigen Jugendlichen von einer Brücke der Durlacher Allee auf die darunter verlaufende Raiherwiesenstraße.

Der Vorfall ereignete sich am 2. Februar 2025 kurz vor 19:30 Uhr. Der Jugendliche stürzte aus einer Höhe von etwa 8,50 Metern und erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen. Nach dem Ereignis lag er längere Zeit im Koma.

Verdacht auf versuchten Totschlag

Nach aktuellen Erkenntnissen gehen die Ermittlungsbehörden inzwischen davon aus, dass der Jugendliche möglicherweise nicht selbst gestürzt ist. Hinweise deuten darauf hin, dass es kurz vor dem Geschehen zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen sein könnte.

Nach bisherigem Ermittlungsstand besteht der Verdacht, dass der 15-Jährige von mindestens einer bislang unbekannten Person von der Brücke gestoßen wurde.

Die Ermittlungen werden deshalb wegen des Verdachts des versuchten Totschlags in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung geführt.

Belohnung von 5.000 Euro ausgesetzt

Um neue Hinweise aus der Bevölkerung zu erhalten, hat die Staatsanwaltschaft Karlsruhe eine Belohnung in Höhe von 5.000 Euro ausgelobt. Diese soll für Informationen gezahlt werden, die zur Ermittlung oder Ergreifung der bislang unbekannten Tatverdächtigen führen.

Über die Vergabe und Verteilung der Belohnung entscheidet die Staatsanwaltschaft unter Ausschluss des Rechtswegs. Die Belohnung richtet sich ausschließlich an Privatpersonen.

Fall soll bei „Aktenzeichen XY“ vorgestellt werden

Zur weiteren Unterstützung der Ermittlungen planen die Behörden, den Fall voraussichtlich im September 2026 in der ZDF-Sendung „Aktenzeichen XY ... Ungelöst“ vorzustellen.

Die Ermittler hoffen, dadurch neue Zeugen oder bislang unbekannte Hinweise zu erhalten.

Sachdienliche Hinweise nimmt das Polizeipräsidium Karlsruhe sowie jede andere Polizeidienststelle entgegen.

Hinweis: Für Beschuldigte gilt bis zu einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung die Unschuldsvermutung. Personen, die Beobachtungen zum Geschehen gemacht haben oder bislang nicht bekannte Informationen besitzen, werden gebeten, diese den Ermittlungsbehörden mitzuteilen.