Vereine und gemeinnützige Organisationen leben von der Interaktion und dem Austausch ihrer Mitglieder. Doch damit Mitgliederversammlungen, Veranstaltungen oder Online-Events überhaupt stattfinden können, müssen sich die Vereinsverantwortlichen gut organisieren und die Übersicht über rechtliche Vorgaben behalten. Damit aus Vorgaben keine Hürden werden, lädt die Stadt Mannheim ehrenamtlich Aktive ein, an ihrer neuen Online-Seminarreihe rund um das Thema Vereinsrecht teilzunehmen, die sie gemeinsam mit der Initiative Verein 3.0 und einer Rechtsanwältin konzipiert hat. Denn auch in Zeiten des Stillstands und der temporären Isolation sollen die Vereinsarbeit und damit das Ehrenamt weiter gestärkt werden und Vereinsmitglieder die Gelegenheit erhalten, sich weiterzubilden und dazuzulernen.
In insgesamt drei E-Learnings erklärt eine Expertin, was beachtet werden sollte, wenn eine Mitgliederversammlung abgehalten wird, welche Inhalte Teil der Vereinssatzung sein müssen und wofür und in welchem Umfang der Vorstand eines Vereins haftet. Verständlich erklärt und auf den Punkt gebracht, vermittelt die Referentin wichtige Schwerpunkte des Vereinsrechts und gibt Empfehlungen und Tipps an die Hand, mit denen rechtliche Herausforderungen gemeistert und schlechte Erfahrungen vermieden werden können.
Im Anschluss an die E-Learnings gibt es die Möglichkeit, sich aktiv einzubringen. In der Online-Sprechstunde widmet sich eine Rechtsanwältin und Expertin für Vereinsrecht, Anmerkungen, Problemstellungen oder Verständnisfragen und berät individuell und persönlich. Insgesamt gibt es an vier verschiedenen Terminen die Möglichkeit, sich mit der Expertin auszutauschen und von ihrem Fachwissen zu profitieren. Fragen können bereits vorab per E-Mail eingereicht werden.
Die Online-Seminare finden am 27. Juni, 25. Juli, 15. August sowie 26. September 2020 jeweils von 10 bis 12 Uhr statt. Wer sich anmelden möchte, schreibt eine E-Mail mit seinen Kontaktdaten an
Pressemeldung: Stadt Mannheim