Speyer: Radfahrer mit 2,35 Promille gestoppt – Strafverfahren eingeleitet

Speyer: Radfahrer mit 2,35 Promille gestoppt – Strafverfahren eingeleitet

 

Ein stark alkoholisierter Radfahrer ist in der Nacht zum Freitag in Speyer von der Polizei gestoppt worden. Der 39-Jährige war ohne Licht und in Schlangenlinien unterwegs.

Nach Angaben der Polizeidirektion Ludwigshafen fiel einer Polizeistreife am Freitag, 10. Juli 2026, gegen 1:30 Uhr ein Radfahrer in der Wormser Landstraße auf.

Der 39-Jährige fuhr ohne eingeschaltete Beleuchtung und geriet mehrfach in Schlangenlinien. Nach bisherigen Erkenntnissen kam er dabei beinahe auf die Gegenfahrbahn.

2,35 Promille festgestellt

Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass der Mann erheblich alkoholisiert war. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 2,35 Promille.

Daraufhin wurde eine Blutprobe entnommen. Gegen den 39-Jährigen wurde ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.

Polizei erinnert an Promillegrenzen für Radfahrer

Die Polizei weist darauf hin, dass auch Radfahrer und Fahrer von Pedelecs bei Alkoholfahrten mit empfindlichen Konsequenzen rechnen müssen. Je nach Alkoholwert und Fahrverhalten drohen Bußgelder, Strafverfahren, Punkte im Fahreignungsregister oder sogar der Entzug der Fahrerlaubnis.

Ab einem Blutalkoholwert von 1,6 Promille gilt ein Radfahrer in der Regel als absolut fahruntüchtig. Bereits ab 0,3 Promille kann eine Strafbarkeit vorliegen, wenn alkoholbedingte Ausfallerscheinungen auftreten oder andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden.

Hinweis: Alkohol beeinträchtigt Reaktionsvermögen, Gleichgewicht und Aufmerksamkeit – auch auf dem Fahrrad. Wer alkoholisiert unterwegs ist, gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer. Für den 39-jährigen Beschuldigten gilt bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung die Unschuldsvermutung.