Speyer: Polizei nimmt flüchtige Ladendiebe nach Verfolgung fest – Diebesgut im mittleren vierstelligen Wert sichergestellt

Speyer: Polizei nimmt flüchtige Ladendiebe nach Verfolgung fest – Diebesgut im mittleren vierstelligen Wert sichergestellt

 

Nach einem Ladendiebstahl in der Maximilianstraße hat die Polizei am Freitagabend, 3. Juli 2026, zwei Tatverdächtige in Speyer festgenommen. Bei der Durchsuchung fanden die Beamten weiteres mutmaßliches Diebesgut sowie Hinweise auf einen möglichen Drogenkonsum des Fahrzeugführers.

Gegen 18 Uhr meldete ein Ladendetektiv eines Geschäfts in der Maximilianstraße zwei flüchtige Ladendiebe. Die Polizei konnte die beiden Tatverdächtigen kurze Zeit später in der Kameliterstraße antreffen, als sie gerade in ein Fahrzeug einsteigen wollten.

Bei der anschließenden Durchsuchung der beiden Männer sowie ihres Fahrzeugs stellten die Einsatzkräfte nach bisherigen Erkenntnissen nicht nur das mutmaßliche Diebesgut aus dem aktuellen Ladendiebstahl sicher. Darüber hinaus fanden die Beamten weitere Gegenstände, die offensichtlich aus einem vorausgegangenen Diebstahl stammen.

Diebesgut im mittleren vierstelligen Wert

Der Gesamtwert der sichergestellten Waren wird von der Polizei auf einen mittleren vierstelligen Eurobetrag geschätzt. Die beiden Tatverdächtigen im Alter von 26 und 34 Jahren wurden zur Polizeidienststelle gebracht und dort erkennungsdienstlich behandelt. Gegen beide wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Zusätzliche Ermittlungen gegen Fahrzeugführer

Beim 26-jährigen Fahrer fanden die Beamten außerdem drogentypische Konsumutensilien. Nach Angaben der Polizei räumte der Mann ein, zuvor Drogen konsumiert zu haben. Daraufhin wurde eine Blutprobe angeordnet. Gegen ihn wird zusätzlich wegen des Verdachts der Trunkenheit im Verkehr ermittelt.

Hinweis: Ladendiebstähle verursachen jährlich hohe wirtschaftliche Schäden. Wer verdächtige Beobachtungen in Geschäften macht oder Zeuge einer Straftat wird, sollte umgehend das Verkaufspersonal oder die Polizei informieren und sich dabei nicht selbst in Gefahr bringen.