Speyer: Motorrad umgestoßen und beschädigt – Polizei sucht Unfallverursacher

Speyer: Motorrad umgestoßen und beschädigt – Polizei sucht Unfallverursacher

 

Nach einer Unfallflucht in der Fritz-Ober-Straße in Speyer sucht die Polizei Zeugen. Eine geparkte Kawasaki wurde beschädigt und anschließend wieder aufgestellt.

Die Polizei Speyer ermittelt nach einer Verkehrsunfallflucht, bei der ein geparktes Motorrad beschädigt wurde. Der Vorfall ereignete sich nach bisherigen Erkenntnissen zwischen Samstag, 20. Juni 2026, 13 Uhr, und Sonntag, 21. Juni 2026, 10.30 Uhr in der Fritz-Ober-Straße.

Eine 21-jährige Frau hatte ihre Kawasaki ordnungsgemäß auf einer gekennzeichneten Parkfläche am Fahrbahnrand abgestellt. Während ihrer Abwesenheit wurde das Motorrad offenbar von einem bislang unbekannten Fahrzeug touchiert.

Nach dem derzeitigen Ermittlungsstand dürfte das verursachende Fahrzeug beim Ein- oder Ausparken gegen das Motorrad gestoßen sein. Durch den Zusammenstoß fiel die Maschine um und wurde beschädigt.

Auffällig ist, dass das Motorrad später wieder aufgerichtet wurde. Nach Angaben der Polizei könnte dies durch den Unfallverursacher oder eine bislang unbekannte Person erfolgt sein.

Schaden im vierstelligen Bereich

Am Motorrad entstand ein geschätzter Sachschaden in niedriger vierstelliger Höhe. Der Unfallverursacher entfernte sich anschließend von der Unfallstelle, ohne seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen.

Die Ermittlungen wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort dauern an.

Polizei bittet um Hinweise

Zeugen, die den Unfall beobachtet haben oder Angaben zum verursachenden Fahrzeug machen können, werden gebeten, sich mit der Polizei Speyer unter der Telefonnummer 06232 / 1370 in Verbindung zu setzen. Hinweise können auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. übermittelt werden.

Hinweis der Redaktion: Wer einen Unfall verursacht, ist verpflichtet, die Feststellung seiner Personalien zu ermöglichen und gegebenenfalls die Polizei zu verständigen. Auch scheinbar geringfügige Schäden an geparkten Fahrzeugen oder Motorrädern dürfen nicht ignoriert werden.