Bei einer Schulwegüberwachung in Speyer hat die Polizei einen 11-Jährigen mit einem nicht zugelassenen E-Roller kontrolliert. Das Fahrzeug verfügte weder über eine Zulassung noch über den vorgeschriebenen Versicherungsschutz.
Im Rahmen einer Schulwegüberwachung ist Polizeibeamten am Dienstag, 16. Juni 2026, kurz vor 8 Uhr in der Fritz-Ober-Straße ein 11-jähriger Junge aufgefallen, der mit einem E-Roller unterwegs war.
Bei der anschließenden Kontrolle stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug eine Geschwindigkeit von rund 16 km/h erreichte. Zudem ergab die Überprüfung, dass der Roller nicht als Elektrokleinstfahrzeug zugelassen war und kein vorgeschriebener Versicherungsschutz bestand.
Polizei erinnert an die gesetzlichen Vorgaben
Nach Angaben der Polizei gelten Fahrzeuge als Elektrokleinstfahrzeuge, wenn ihre bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit zwischen 6 km/h und 20 km/h liegt.
Für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr benötigen diese Fahrzeuge eine allgemeine Betriebserlaubnis sowie eine Haftpflichtversicherung, die durch ein gültiges Versicherungskennzeichen nachgewiesen wird.
Nutzung erst ab 14 Jahren erlaubt
Die Polizei weist außerdem darauf hin, dass E-Scooter und vergleichbare Elektrokleinstfahrzeuge im öffentlichen Verkehrsraum erst ab einem Alter von 14 Jahren genutzt werden dürfen.
Regelmäßige Schulwegkontrollen dienen dazu, auf Gefahren aufmerksam zu machen und die Verkehrssicherheit von Kindern und Jugendlichen zu erhöhen.