Speyer: E-Scooter mit abgelaufenem Kennzeichen – Polizei leitet Strafverfahren ein

Speyer: E-Scooter mit abgelaufenem Kennzeichen – Polizei leitet Strafverfahren ein

Speyer: E-Scooter mit abgelaufenem Kennzeichen – Polizei leitet Strafverfahren ein

Ein 29-Jähriger war in Speyer mit einem nicht mehr versicherten E-Scooter unterwegs – die Polizei stoppte ihn und erinnert an die jährliche Versicherungspflicht.

Wie die Polizeidirektion Ludwigshafen am Donnerstag (23. Oktober 2025) mitteilte, kontrollierten Beamte am Mittwochnachmittag (22.10.2025) gegen 16:15 Uhr einen 29-jährigen E-Scooter-Fahrer in der Landauer Straße in Speyer. Dabei stellten sie fest, dass an dem Elektroroller ein veraltetes blaues Versicherungskennzeichen aus dem Jahr 2024 angebracht war. Somit bestand kein gültiger Haftpflichtversicherungsschutz. Gegen den Fahrer wurde ein Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Die Polizei weist darauf hin, dass das Fahren eines E-Scooters ohne gültige Versicherung eine strafbare Handlung darstellt und mit Geldstrafe oder Führerscheinmaßnahmen geahndet werden kann. Das Versicherungsjahr beginnt jeweils am 1. März und gilt für zwölf Monate. Für das Jahr 2025 ist die gültige Versicherungsplakette grün.
Hinweis: Versicherungspflicht für E-Scooter
• E-Scooter dürfen nur mit einer gültigen Haftpflichtversicherung im öffentlichen Straßenverkehr betrieben werden.
• Die Farbe der Plakette ändert sich jährlich (2024: blau, 2025: grün).
• Der Versicherungsschutz muss aktiv erneuert werden – er verlängert sich nicht automatisch.
• Fahren ohne Versicherungsschutz ist eine Straftat nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
• Weitere Informationen und Tarife finden sich bei den großen Versicherungsanbietern oder unter www.bafin.de.